Wo finde ich was?
Spenden
Nach dem bislang geltenden Spendenrecht konnte für bestimmte Spenden eine Steuervergünstigung nur gewährt werden, wenn der Empfänger der Spende eine juristische Person des öffentlichen Rechts war. In der Praxis wurden aus diesem Grund zumeist die Gemeinden als "Durchlaufstelle" in Anspruch genommen, die dann eine entsprechende Spendenbescheinigung ausgestellt haben.
Die Regelungen des Spendenrechts sind durch eine Änderung der Einkommen-Durchführungsverordnung (EstDV) ab dem Jahr 2000 neu gefasst worden. Alle gemeinnützigen Einrichtungen sind jetzt berechtigt, unmittelbar Zuwendungen entgegenzunehmen und entsprechende Bestätigungen auszustellen.
Für Spenden unmittelbar an die Hansestadt Wipperfürth (Schulen, freiwillige Feuerwehr etc.) werden nach wie vor Spendenbescheingungen ausgestellt.
Weitere Synonyme
- Spenden
Ansprechpartner
Michael Berger
Telefax: 02267 / 64-439
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
Sabine Jammers
Telefax: 02267 / 64-439
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr;
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr