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Abgaben
Die öffentliche Finanzwirtschaft hat in erster Linie die Aufgabe, die zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben erforderlichen Ausgaben durch Einnahmen zu decken.
Die Einnahmen bestehen neben privatrechtlichen Entgelten aus den sogenannten Abgaben.
Der Begriff der Abgaben umfasst:
- Steuern
- Gebühren
- Beiträge (öffentliche Entgelte)
Gemeindliche Steuern sind die Grundsteuern A und B, die Hundesteuer, die Zweitwohnungssteuer, die Gewerbesteuer sowie die Vergnügungssteuer.
Gebühren sind z.B. die Abwasserbeseitigungsgebühren, die Bestattungsgebühren, die Leihgebühren der Bibliothek, die Musikschulgebühren sowie die Winterdienst- und Straßenreinigungsgebühren.
Gebühren werden als Gegenleistung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben, wobei insbesondere bei der Straßenreinigungsgebühr die Stadt einen finanziellen Eigenanteil übernehmen muss.
StädtischeBeiträge sind u. a. Erschließungs-, Straßenbau- und Kanalbaubeiträge.
Weitere Synonyme
- Abgaben
Ansprechpartner
Anita Gegner
Telefax: 02267 / 64-439
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
Cornelia Meintschel
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Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr,
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Silke Henseler
Telefax: 02267 / 64-439
Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr