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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Beabsichtigen Sie in einem bestehenden oder zu errichtenden Wohnhaus Wohnungs- und Teileigentum zu bilden, benötigen Sie hierzu eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, die Sie bei der Bauaufsicht beantragen können.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung beinhaltet, welche Flächen und Räume eine eigenständige Einheit bilden und welche der Allgemeinheit der Eigentümergemeinschaft zuzuordnen sind. Dies wird dargestellt in den sogenannten Aufteilungsplänen, in denen alle Gebäude und Nebengebäude auf dem Grundstück zu erfassen sind.

benötigte Unterlagen

Eingereicht werden müssen der ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung, in mindestens zweifacher Ausfertigung Flurkarte (1:500), Grundrisse, Ansichten und Schnitte, je im Maßstab 1:100. In den Grundrissen (Aufteilungsplänen) sind die Einheiten mit gleichlautender Nummerierung zu kennzeichnen. Allgemeine Räume, wie z. B. Flure, bleiben ohne Bezeichnung.

Die Anzahl der eingereichten Pläne richtet sich danach, wie viele gesiegelte Ausfertigungen der Aufteilungspläne Sie benötigen; eine Ausfertigung der eingereichten Aufteilungspläne verbleibt in den Akten der Bauaufsichtsbehörde, jede weitere eingereichte Ausfertigung erhalten Sie zu Ihren Händen zurück.

Preis / Kosten

Die Gebühren werden durch den Gebührenbescheid festgesetzt. Sie richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGO NRW).

Rechtliche Grundlagen

Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)

Downloads

Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

Weitere Synonyme

  • Abgeschlossenheitsbescheinigung

Ansprechpartner

Thomas Kade-Stölting

Thomas Kade-Stölting
Sachbearbeiter baurechtliche Verfahren
Telefon: 02267 / 64-279
Telefax: 02267 / 64-209
Adresse: Marktstraße 3 Raum: 9
Erreichbarkeit
Mo 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi 14.00 - 17.00 Uhr

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