Corona-Virus: Neue Corona-Regeln gelten ab Montag, den 25.01.2021

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Infolge der Bund-Länder-Beschlüsse vom 19.01.2021 tritt in NRW am Montag, den 25.01.2021, eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung in Kraft.

Die wichtigsten Regelungen:

  • Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (FFP 2, KN95/N95) in Geschäften, im ÖPNV, in Arztpraxen und bei Gottesdiensten
  • strengere Regeln für Gottesdienste
  • Schulen und Kitas bleiben vorerst weiter geschlossen. Es gibt Angebote wie Distanzlernen und Notbetreuung.
  • Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten künftig überall dort, wo es möglich ist und die Tätigkeiten es zulassen, das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen (siehe SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 20. Januar 2021)
  • Treffen bleiben auf den eigenen Haushalt und eine weitere, nicht im Haushalt lebende Person beschränkt. Kontakte sollen weiterhin auf das absolut notwendige Minimum reduziert werden. 

Die aktuellen Regelungen gelten zunächst bis zum 14.02.2021.

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Wir empfehlen Ihnen, die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts auf Ihrem Smartphone zu installieren. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung.

Bitte halten Sie auch weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln ein und verwenden Sie eine Mund-Nase-Bedeckung, soweit dies erforderlich und/oder vorgeschrieben ist. Die Corona-Pandemie ist leider noch immer nicht vollständig überstanden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung!

Allen Erkrankten wünschen wir schnelle und vollständige Genesung.