Corona-Virus: Oberbergischer Kreis verlängert Allgemeinverfügung

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Symbolbild Corona

Ab Montag, den 08.03.2021 gilt eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung in NRW. Der Oberbergische Kreis passt die zusätzlichen Corona-Schutzmaßnahmen für das Kreisgebiet an die neue Coronaschutzverordnung an und verlängert die Allgemeinverfügung zunächst bis einschließlich 14.03.2021.

Ab dem 08.03.2021 ist das Zusammentreffen von Personen eines Hausstandes mit mehreren Personen aus einem anderen Hausstand bis zu einer Gesamtzahl von höchstens fünf Personen erlaubt, wobei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt werden und Paare unabhängig von den Wohnverhältnissen lediglich als ein Hausstand gelten. Dies gilt im Oberbergischen Kreis auch im privaten Bereich.

Weitere, zusätzliche Schutzmaßnahmen im OBK:

  • Begrenzte Teilnehmerzahl und begrenzte Dauer von Versammlungen zur Religionsausübung
  • Bei der Nutzung von Fahrzeugen durch Personen aus verschiedenen Hausständen muss eine medizinische Maske getragen werden.
  • FFP2-Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen und sowie in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe

Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises vom 05.03.2021

Pressemitteilung des Oberbergischen Kreises vom 05.03.2021

Coronaschutzverordnung des Landes NRW ab dem 08.03.2021

Weitere Informationen unter www.land.nrw/corona

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Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren, ist nach wie vor erforderlich, um Neuansteckungen zu verhindern und einen erneuten Anstieg des Infektionsgeschehens zu verhindern. Laut Mitteilung des Oberbergischen Kreises wurden aktuell bei 41 % der derzeit aktiven Fälle im Oberbergischen Kreis eine Virusmutation festgestellt werden.  Die britische Virusmutante gilt als besonders ansteckend. 

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Wir empfehlen Ihnen, die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts auf Ihrem Smartphone zu installieren. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung.

Bitte halten Sie auch weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln ein und verwenden Sie eine Mund-Nase-Bedeckung, soweit dies erforderlich und/oder vorgeschrieben ist. Die Corona-Pandemie ist leider noch immer nicht vollständig überstanden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung!

Allen Erkrankten wünschen wir schnelle und vollständige Genesung.