Corona-Virus: OBK erlässt weitere Allgemeinverfügung

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Kontaktpersonen, die mit einer positiv getesteten Person in einem Haushalt leben, müssen sich sofort in Quarantäne begeben.

Das Infektionsgeschehen im Oberbergischen Kreis ist derzeit hoch. Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises arbeitet mit allen verfügbaren Kräften an der Nachverfolgung der Kontakte und damit einhergehend der Unterbrechung von Infektionsketten. Durch die täglich wachsende Zahl von laborbestätigten SARS-CoV-2-Fällen ist es derzeit nicht mehr möglich, alle betroffenen Personen zeitnah zu informieren. Bereits seit Beginn dieses Monats sind die Bürgerinnen und Bürger des Oberbergischen Kreises per Allgemeinverfügung dazu verpflichtet, sich bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses sofort eigenständig in Quarantäne zu begeben. Mit einer weiteren Allgemeinverfügung verpflichtet der Oberbergische Kreis nun auch Kontaktpersonen, die mit einer positiv getesteten Person in einem
Haushalt leben, sich sofort in Quarantäne zu begeben.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in der Pressemitteilung des Oberbergischen Kreises vom 23.11.2020.

Betroffene Schulen und sonstige Einrichtungen:
Bitte beachten Sie die Allgemeinverfügungen des Oberbergischen Kreises!    

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Wir empfehlen Ihnen, die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts auf Ihrem Smartphone zu installieren. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung.

Bitte halten Sie auch weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln ein und verwenden Sie eine Mund-Nase-Bedeckung, soweit dies erforderlich und/oder vorgeschrieben ist. Die Corona-Pandemie ist leider noch immer nicht vollständig überstanden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung!

Allen Erkrankten wünschen wir schnelle und vollständige Genesung.