Kontaktbeschränkung gilt weiterhin auch für den privaten Bereich!

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Die zusätzlichen Corona-Schutzmaßnahmen, die der Oberbergische Kreis mit seiner Allgemeinverfügung vom 10.01.2021 für das Kreisgebiet festgelegt hat, gelten bis einschließlich heute (25.01.2021). Der Krisenstab des Oberbergischen Kreises beriet heute
Nachmittag über eine eventuelle Fortführung der Maßnahmen. „Wir sind zur Entscheidung gelangt, die Kontaktbeschränkung für den privaten Bereich weiter aufrechtzuerhalten“, gibt Landrat Jochen Hagt nach der Sitzung bekannt. Die Entscheidung wurde in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen getroffen.

Treffen sind nur zwischen Angehörigen eines Hausstandes sowie einer weiteren Person zulässig. Die Kontaktbeschränkungen gelten im Oberbergischen Kreis auch für den privaten Bereich.

„Die Neuinfektionen im Oberbergischen Kreis sind nach wie vor in großen Teilen auf den privaten Bereich zurückzuführen“, sagt Kaija Elvermann, Leiterin des Gesundheitsamtes. Sie macht deshalb klar, was jetzt besonders wichtig ist: „Ein Haushalt darf sich mit einer weiteren Person treffen. Das sollte dann aber immer dieselbe Person sein und nicht jeden Tag eine andere Person.“
Die Kontaktkette und damit auch die mögliche Infektionskette werde sonst mit jedem Kontakt länger.

Die Ausgangssperre zwischen 22:00 Uhr und 5:00 Uhr wird nicht verlängert.

Die Allgemeinverfügung tritt morgen (26.01.2021) in Kraft und tritt mit Ablauf des 01.02.2021 außer Kraft.

Die Allgemeinverfügung ist unter www.obk.de/corona-av einsehbar. Unter www.obk.de/corona-faq beantwortet der Oberbergische Kreis häufig gestellte Fragen zu den bestehenden Maßnahmen.

In 14 Fällen wurde inzwischen eine Virusmutante nachgewiesen. Ausführliche Infos dazu erhalten Sie in der Pressemitteilung des Oberbergischen Kreises vom 25.02.202.

Coronaschutzverordnung des Landes NRW

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Wir empfehlen Ihnen, die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts auf Ihrem Smartphone zu installieren. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung.

Bitte halten Sie auch weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln ein und verwenden Sie eine Mund-Nase-Bedeckung, soweit dies erforderlich und/oder vorgeschrieben ist. Die Corona-Pandemie ist leider noch immer nicht vollständig überstanden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung!

Allen Erkrankten wünschen wir schnelle und vollständige Genesung.