Wo finde ich was?
Wohnungsbaudarlehen
Informationen über die Verzinsung von Darlehen aus öffentl. und nicht öffentlichen Mitteln sowie Wohnungsfürsorgemitteln zur Förderung von Eigentumsmaßnahmen erhalten sie ebenfalls im Wohnungsamt.
Hier kann ein Antrag auf Zinssenkung gestellt werden, wenn das Objekt durch den Eigentümer oder/und seinen Familienangehörigen genutzt wird und die Einkommensgrenze gem. § 13 WFNG NRW nicht mehr als 30 % überschritten wird.
Weitere Synonyme
- Wohnungsbaudarlehen
Ansprechpartner
Susanne Krause
Sachbearbeiterin Wohngeld, Wohnungsbauförderung
Telefon: 02267 / 64-270
Telefax: 02267 / 64-280
Telefax: 02267 / 64-280
Adresse: Marktplatz 1
Raum: 100
Erreichbarkeit
Mo, Mi - Fr 8.00 - 12.30 Uhr
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
Di geschlossen
Mo, Mi - Fr 8.00 - 12.30 Uhr
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
Di geschlossen