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Veranstaltungen (öffentliche)

Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, sich einen reibungslosen Ablauf wünschen und zugleich auf sich aufmerksam machen möchten, dann möchten wir Sie dabei unterstützen und Ihnen hilfreiche Hinweise, Ratschläge und Anträge mit auf den Weg geben.

Für den reibungslosen Ablauf empfiehlt es sich, im Voraus eine ausführliche Planung durchzuführen. Möglicherweise benötigen Sie eine oder mehrere Ausnahmegenehmigungen.
Freiraumveranstaltungen fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der örtlichen Ordnungsbehörde. Wird die Veranstaltungsfläche eingezäunt/eingegrenzt und/oder werden fliegende Bauten errichtet, so fällt dies in die Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde.

In der folgenden Auflistung können Sie einsehen, welche ordnungsbehördliche Erlaubnisse für Sie relevant sein können und welche Fristen Sie dabei beachten müssen. Entsprechende Antragsvordrucke stehen Ihnen unter "Antrag" zum Download zur Verfügung.

 

GenehmigungAnlassRechtl. GrundlagenAntrag
Erlaubnis für ein vorübergehendes GaststättengewerbeAusschank alkoholischer Getränke§ 12 GastGhier
Straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis (Sondernutzung)Nutzung von öfftl. Verkehrsflächen§ 29 Abs. 2 StVO, §§ 18, 21 StrWGhier
BeschallungserlaubnisAusnahmen zur Benutzung von Ton- und Wiedergabegeräten§§ 10 Abs. 4, 11 Abs. 4 LImSchGhier
Erlaubnis zur Anbringung von PlakatenAnbringung von Plakaten zu Werbezwecken§§ 18 Abs. 1, 19 a StrWGhier
FeuerwerksgenehmigungGenehmigung zum Abbrennen von Feuerwerken§§ 23 Abs. 3, 24 Abs. 1 SprengVhier
Festsetzung von VeranstaltungenZum Beispiel: Spezialmärkte, Jahrmärkte, Volksfest§§ 55 e Abs. 2, 68, 69 GewOhier

 

Fristen

Die Anträge sind mindestens 4 Wochen, bei größeren Veranstaltungen mindestens 8 Wochen, vor der Veranstaltung im Ordnugsamt einzureichen.

Bitte beachten Sie die abweichenden Fristen im Baugenehmigungsverfahren. Ein prüffähiger Bauantrag ist mindestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

Zu beachten

Darüber hinaus müssen die Jugendschutz- und Hygienevorschriften eingehalten werden. Auch die Sicherheit der Teilnehmer/ Besucher sollte bedacht werden. Unter Umständen kann die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes erforderlich sein.

Die Polizei, die Feuerwehr und ggf. das Veterinäramt  werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für Veranstaltungen im öffentlichen Vehrkehrsraum von Wipperfürth durch die ausstellende Behörde informiert.

Weitere Synonyme

  • Veranstaltungen
  • Öffentliche Veranstaltungen

Ansprechpartner

Björn Unterstenhöfer

Leiter Ordnungsamt
Telefon: 02267 / 64-218
Telefax: 02267 / 64-311
Adresse: Marktplatz 1 Raum: 106
Erreichbarkeit
Mo - Fr 8.00 - 12.30,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr

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Marie Selbach

Sachbearbeiterin Ordnungsamt
Telefon: 02267 / 64-318
Telefax: 02267 / 64-311
Adresse: Marktplatz 1 Raum: 107
Erreichbarkeit
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr

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Jennifer Delling

Sachbearbeiterin ruhender Verkehr und Ordnungsamt
Telefon: 02267 / 64-348
Telefax: 02267 / 64-311
Adresse: Marktplatz 1 Raum: 106
Erreichbarkeit
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr

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