Glasfaserausbau Gewerbe

Breitbandausbau im Förderprojekt Gewerbegebiete Wipperfürth (Stand: 04.04.2024)

Bund und Land fördern den Breitbandausbau der Gewerbegebiete

Highspeed Internet nun auch für die Wirtschaft.

Schnelles Internet nimmt heute sowohl im privaten als auch im beruflichen Lebensumfeld eine immer zentralere Rolle ein. Die Bedeutung wächst im gleichen Maß mit dem Bedarf an Bandbreite. Galten 16 MBit/s noch vor wenigen Jahren nach einem Ausbau als völlig ausreichend, sprach man 2015 bereits bei <= 30 MBit/s von einem unterversorgten weißen Fleck. Die besondere Bedeutung des stetig steigenden Bedarfs an Internetbandbreite in Wirtschaft und Gesellschaft führt uns gerade auch die Ausnahmesituation der Corona-Pandemie mit ihren Anforderungen u.a. im Bereich Home-Office und digitaler Bildungsangebote vor Augen. Fehlende, adäquate Internetanbindung führt hier erkennbar zu einem direkten Wettbewerbsnachteil.

Die Hansestadt Wipperfürth und die Schloss-Stadt Hückeswagen sind sich der Verantwortung und Bedeutung einer ausreichenden Internet-Infrastruktur bewusst und engagieren sich bereits seit Jahren beim Internetausbau. Wurden in den bisherigen geförderten Ausbauprojekten 2009-2011 nach damaligem Stand der Technik lediglich die vorhandenen Kabelverzweiger im Umfeld des eigenen Anschlusses mit Glasfasern angebunden und der eigene Hausanschluss erfolgte weiterhin mittels vorhandenem Kupferkabel (FTTC = fibre to the curb), ging der gemeinsame Ausbau der weißen Flecken beider Städte ab 2016 durch die ortsansässige BEW einen Schritt weiter und die Glasfasern wurden bis in das eigene Haus hinein verlegt (FTTB = fibre to the building). Weitergehende Informationen zum Ausbau der weißen Flecken, der im Jahr 2022 erfolgreich beendet werden wird, finden Sie unter folgendem Link.

www.wipperfuerth.de

Nach Bereitstellen eines Sonder-Förderprogramms zum Breitbandausbau in Gewerbegebieten durch den Bund entschlossen sich die beiden Städte Wipperfürth und Hückeswagen nach Durchführung der vorgeschriebenen Markterkundungsverfahren (August-Oktober 2019) und eigener Antragstellung (Dezember 2019) im Jahre 2020 wieder zur Fortsetzung ihrer erfolgreichen Kooperation und zum gemeinsamen Ausbau ihrer unterversorgten Gewerbegebiete, auf Basis einer Verwaltungsvereinbarung vom 05.10.2020.

Als vorläufiges Ergebnis des Antragsverfahrens erhielt die Hansestadt Wipperfürth im Februar 2020 vorläufige Zuwendungsbescheide des Bundes zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen im Sinne der Ziffer 3.1 der Förderrichtlinie des Bundes. Diese dienen bei den aktuellen Förderbedingungen dann als Voraussetzung der im Mai 2020 beantragten Kofinanzierung durch das Land NRW.

50% der gesamten Fördersumme kommen dabei vom Bund, die anderen 50% trägt das Land Nordrhein-Westfalen über die sogenannte Kofinanzierung bei. Der eigentlich vorgesehene Eigenanteil in Höhe von 10% an der Finanzierung entfällt, da sich beide Städte in der Haushaltsicherung befinden und so die zusätzliche Bedürftigkeit zur Vollfinanzierung seitens des Landes gegeben ist.

Unter Beteiligung der renommierten Anwaltskanzlei Lenz und Johlen startete dann ab Juni 2020 ein mehrstufiges, EU-weites Konzessions-Ausschreibungsverfahren, nach dessen Abschluss im Juli 2021 sich die beiden Städte Wipperfürth und Hückeswagen freuen, mit der BEW wieder einen leistungsfähigen, ortsansässigen Partner für den gemeinsamen Ausbau gefunden zu haben.

Nachdem die nächsten förderbedingten „Hürden“ einer Angebotszweitprüfung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer, sowie die Einholung einer positiven Stellungnahme der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu den Vertragsunterlagen erfolgreich gemeistert wurden, konnten Anfang November 2021 nun auch die Änderungsanträge zur Konkretisierung der Bundesförderung gestellt werden.

Die langersehnten endgültigen Bewilligungsbescheide unserer laufenden Förderanträge gingen mit Datum 23.05.2022 bzw. 07.06.2022 (Bund) bzw. 21.06.2022 (Kofinanzierung Land NRW) in unserer Verwaltung ein, so dass dann mit Datum vom 26.09.2022 auch die offiziellen Kooperationsverträge mit der BEW als ausbauendem TKU geschlossen werden konnten.

Ziel ist es nun, bis Mitte 2023 für eine nachhaltige und zukunftssichere Breitbandversorgung der im Ausbaugebiet befindlichen rd. 300 Gewerbeanschlüsse zu sorgen. Das Gesamtprojekt in den 6 Fördergebieten umfasst dabei in beiden Kommunen zusammen rund 8,1 km Leitungstrasse, ca. 15,4 km Leerrohre und nahezu 90 km Glasfaserkabel.

Für die Wipperfürther Ausbauprojekte konnte den Fördermittelgebern mit Datum vom 24.01.2023 mittlerweile die abschließende Fertigstellung der Bauvorhaben zum 31.12.2022 angezeigt werden.

Das Ausbaugebiet beim aktuellen Breitbandprojekt umfasst die 6 ausgewiesenen und förderfähigen Gewerbegebiete im Stadtgebiet der Städte Wipperfürth (4) und Hückeswagen (2), die auf Grund ihrer Bestands-Internetbandbreite nicht bereits beim geförderten Ausbau der weißen Flecken erschlossen werden konnten.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den einzelnen Bauclustern:  

www.bergische-energie.de

Ob Sie sich in einem geförderten Gewerbegebiet befinden, können Sie interaktiv durch einen Klick auf den Straßennamen in dieser Bauclusterübersicht nachvollziehen.

Während des Ausbaus werden vor Ort sicherlich einige Unannehmlichkeiten und Beeinträchtigungen entstehen. Hierfür möchten wir uns bereits heute in aller gebotenen Form entschuldigen. Sie können sich aber sicher sein, dass wir bemüht sind, diese im Rahmen des Möglichen, wieder so klein wie möglich zu gestalten.

Im gesamten Fördergebiet ist auch bei diesem Ausbau wieder eine Verlegung der Variante "A" vorgesehen. Der durchgängige Glasfaserausbau von der Vermittlungsstelle bis ins Haus gilt als die nachhaltigste, leistungsfähigste und volkswirtschaftlich sinnvollste Lösung. Nur mit dieser Ausbauvariante ist die geforderte Bandbreite von 1 GBit/s im Down- und Upload und auch darüber hinaus technisch möglich.

Der Ausbau ist für den Zeitraum vom 01.04.2022 bis zum 31.12.2022 geplant. Sie erhalten Schritt für Schritt alle notwendigen Informationen, Formulare und Angebote über die BEW.

Informationen zum jetzigen Ausbaustand der einzelnen Gewerbegebiete finden Sie unter

www.bergische-energie.de/glasfaser/baucluster/

Als betroffener Gebäudeeigentümer erhalten Sie in Kürze ein entsprechendes Anschreiben mit weiteren Informationen. Diesem Anschreiben liegt dann auch eine „Nutzungsvereinbarung für lichtwellenleiterbasierte Grundstücks- und Gebäudenetze" (NVGG) bei, mit der Sie erklären, dass Sie mit der kostenlosen Erstellung eines Hausanschlusses an Ihrem Gebäude einverstanden sind. Ohne diese persönliche Zustimmung kann Ihr Gebäude nicht angeschlossen werden.

Die NVGG benötigen wir auch dann zurück, wenn Sie kein Interesse an einem kostenlosen Hausanschluss haben. Bitte kreuzen Sie in diesem Fall „kein Interesse“ an und senden die Erklärung in dem beiliegenden Freiumschlag zurück.

Die erwähnte NVGG finden Sie unter

www.bergische-energie.de/glasfaser/in-drei-schritten-zum-glasfaser/

Die Feindaten werden nach Abschluss der Planungsphase in einer zentralen Datenbank bei der BEW zusammengefasst. Hierüber ist es Ihnen im „Self-Service“ möglich, konkrete Informationen zum Ausbau in Ihrem Gewerbegebiet zu erhalten.

Persönliche Auskünfte zur Verfügbarkeit sind aber auch über die

  • Hansestadt Wipperfürth
    Herrn Michael Schmitz, Tel.: 02267/64-292, eMail: michael.schmitz@wipperfuerth.de 

bzw.

  • Schloss-Stadt Hückeswagen
    Herrn Jonatan Garrido-Pereira, Tel.: 02192/88-331, eMail: jonatan.garrido-pereira@hueckeswagen.de

möglich.

Vorrang hat zunächst der geförderte Ausbau der bewilligten Gewerbegebiete. Zielsetzung ist es aber, darüber hinaus weitere Anschlüsse ans Breitbandnetz anzuschließen. Falls Sie Interesse haben, setzen Sie sich bitte direkt mit der BEW glasfaser@bergische-energie.de oder über das spezielle Kontaktformular in Verbindung.

Aktuell stehen aber auch weitere Fördermittel zur Erschließung von „grauen Flecken“ in den Startlöchern. Die Verwaltungen beobachten die öffentliche Förderkulisse und stellen weitere Förderanträge, sobald dies möglich ist.

Der Glasfaser-Hausanschluss im geförderten Ausbaugebiet wird bis zum Anschlusspunkt kostenlos ins Haus gelegt, wenn sich der Gebäudeeigentümer vor Beginn der Bauphase (Stichtag wird kommuniziert) für einen Glasfaser-Hausanschluss entscheidet. Einzige Voraussetzung für die Errichtung des Glasfaser-Hausanschlusses ist die Zustimmung mittels der „Nutzungsvereinbarung für lichtwellenleiterbasierte Grundstücks- und Gebäudenetze" (NVGG). Diese muss unabhängig von einer späteren Produktbestellung (Aktivierung des Glasfaseranschlusses) erteilt werden.

Bei einer späteren Entscheidung nach Abschluss der Bauphase am eigenen Gebäude ist der Glasfaser-Hausanschluss kostenpflichtig, weil damit ein nachträglicher zusätzlicher Aufwand verbunden ist.

Um den eingerichteten Glasfaser-Hausanschluss anschließend vollumfänglich nutzen zu können, muss ein kostenpflichtiger Glasfaser-Internetvertrag mit einem Telekommunikationsunternehmen geschlossen werden. Dies kann die BEW sein, aber auch jedes andere Telekommunikationsunternehmen, welches hierfür die geförderten Leitungen der BEW anmieten möchte.

Der Fachbegriff hierfür lautet „Open Access“. Dieser offene und diskriminierungsfreie Netzzugang ist eine Bedingung bei staatlich geförderten Ausbauprojekten. Als Endkunde können Sie dann zwischen den Anbietern frei wählen, die sich für dieses geförderte Glasfaser-Netz haben „freischalten“ lassen.

Bei den Städten Hückeswagen und Wipperfürth:

Jonatán Garrido-Pereira
Telefon: 02192/88-331
Email: jonatan.garrido-pereira@hueckeswagen.de

Michael Schmitz
Telefon: 02267/64-292
Email: michael.schmitz@wipperfuerth.de

Bei der BEW:

Glasfaser-Hotline
Telefon: 02267/686-400
Email: glasfaser@bergische-energie.de