Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Hansestadt Wipperfürth ist bestrebt, ihre Webauftritte barrierefrei zugänglich zu machen. Die Internetseiten sollen im Einklang mit den nationalen Vorschriften zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 gestaltet sein. Diese Erklärung gilt für den Internetauftritt www.wipperfuerth.de.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21. Januar 2025 erstellt. Die Erklärung wurde auf Grundlage einer durchgeführten Selbstbewertung erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik
Diese Website ist weitgehend, aber noch nicht vollumfänglich barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden weitgehend erfüllt.
Das auf der Website eingebundene Tool DIGIaccess unterstützt die Barrierefreiheit in großem Umfang und bietet Nutzenden mit unterschiedlichen Einschränkungen zahlreiche Anpassungsmöglichkeiten.
Grundfunktionen
Seheinschränkungen: Unterstützung für Menschen, die schlecht sehen
Texte vorlesen: Hilfestellung für Nutzer, die Probleme beim Lesen von Onlinetexten haben
Kognitive Einschränkungen: Hilfestellung beim Lesen und beim Erkennen wichtiger Elemente
Neigung zu Krampfanfällen: Animationen werden deaktiviert und gefährliche Farbkombinationen reduziert
Konzentrationsschwäche: Ablenkungen werden reduziert und ein klarer Fokus gesetzt
Screenreader-Kompatibilität: Die Website wird so verändert, dass sie mit Screenreadern kompatibel ist
Tastatursteuerung: Die Webseite kann mit der Tastatur genutzt werden
Funktionen für individuelle Anpassungen
Schriftgröße, Zeilenabstand, Inhaltsgröße und Wortabstand
Schwarz-Weiß-Darstellung zur besseren Kontrasterkennung
Bilder ausblenden für eine reduzierte visuelle Darstellung
Maus-Hervorhebung, um Elemente unter dem Mauszeiger zu markieren
Einfache Schrift für eine lesefreundlichere Darstellung
Animationen stoppen, um Ablenkungen zu minimieren
Lichtbalken, um den Fokus gezielt auf den Text zu lenken
Lupe zur Vergrößerung von Text
Ton stumm schalten für eine stille Nutzung
Erweiterte Anpassungen
Zeichenabstand regulieren
Link-Hervorhebung, um klickbare Elemente hervorzuheben
Großer Zeiger für bessere Sichtbarkeit des Mauszeigers
Virtuelle Tastatur, die eine alternative Eingabemöglichkeit bietet
Sättigung und Kontrast können individuell angepasst werden
Änderung von Hintergrund-, Text-, Titel- und Link-Farben
Alle Einstellungen können jederzeit auf die Standardwerte zurückgesetzt werden, um eine einfache und intuitive Nutzung sicherzustellen.
Inhalte in Leichter Sprache
Um die Barrierefreiheit weiter zu fördern, bieten wir eine eigene Seite mit Informationen in Leichter Sprache an.
Leichte Sprache hilft Menschen, Texte einfacher zu verstehen. Sie ist besonders wichtig für:
Menschen mit Lernschwierigkeiten,
Menschen, die nicht so gut lesen können,
Menschen, die nicht so gut Deutsch sprechen.
Unsere Seite mit Leichter Sprache umfasst:
Texte zum Anhören: Artikel und Beiträge können vorgelesen werden.
Erklärungen und Dokumente: Diese helfen, komplexe Themen der Verwaltung leichter zu verstehen.
Klar strukturierte Themenbereiche, z. B.:
Wie beantrage ich einen Ausweis?
Grundwissen zu Finanzen und Politik.
Ratgeber, z. B. „Nie zu alt für das Internet“.
Inklusionsthemen, z.B. durch den Inklusionsbeirat in Wipperfürth.
Unterstützung bei Themen, wie Schwerbehindertenausweis, Rentenversicherung oder Hilfe-Telefonen.
Die Leichte Sprache wird nach den Empfehlungen des Netzwerks Leichte Sprache gestaltet und trägt dazu bei, unsere Informationen für alle zugänglicher zu machen.
Nicht barrierefreie Inhalte
PDF: Auf der Website werden PDF-Dokumente verlinkt, die nicht alle barrierefrei sind. Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datums sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Wir streben an, die nicht barrierefreien Inhalte sukzessive durch barrierefreie Inhalte zu ersetzen, sofern dies im Einzelfall keine unverhältnismäßige Belastung darstellt.
Kartografie: Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.
Grafiken: Zur Verdeutlichung von Zusammenhängen und zur besseren Veranschaulichung werden Informationsgrafiken verwendet. Diese sind nicht immer durchgehend barrierefrei darstellbar.
Redaktionelle Inhalte: Auf Grund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in dieser Webseite veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe) nicht immer möglich.
Ihre Hinweise und Anregungen
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden: info@wipperfuerth.de
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
Fragen an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de senden.
Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Schlichtungsverfahren / Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Die Ombudsstelle ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 855-3451.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik