Klimaschutz in Wipperfürth

Fördermöglichkeiten

Der Bund und das Land NRW bieten immer wieder Fördermöglichkeiten an, um auch den Privathaushalten energetische Modernisierungen oder den Umstieg auf erneuerbare Energien zu ermöglichen und die Eigentümer bei den anfallenden Investitionen zu entlasten.

Die EnergieAgentur.NRW bietet mit ihrem Förder.Navi einen hilfreichen Überblick über die Förderungen in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Klimaschutz und richtet sich sowohl an Privatpersonen, als auch an Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen.

Über den FördermittelCheck der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online können Privathaushalte nach Förderprogrammen des Bundes, des Landes, der Kommune oder von Energieversorgern suchen.

Auch auf den Seiten der Verbraucherzentrale NRW kann sich über Fördermöglichkeiten informiert werden.

Aufgrund der regelmäßigen Aktualisierung und Änderung von Förderprogrammen sei darauf hingewiesen, dass von Seiten der Hansestadt Wipperfürth keine Gewähr für die Aktualität und Gültigkeit der auf den Portalen genannten Fördermöglichkeiten übernommen werden kann.

Förderprogramm Klimaschutz und Energie

Am 1. April 2024 tritt die neue Richtlinie der Hansestadt Wipperfürth zur Förderung von Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Energie („Förderprogramm Klimaschutz und Energie“) in Kraft.

Damit fördert die Hansestadt Wipperfürth die Anschaffung von Stecker-Solaranlagen (sog. Balkonkraftwerken) mit einem Zuschuss in Höhe von 100 Euro, die Anschaffung eines Batteriespeichers wird mit einem Zuschuss in Höhe von 500 Euro unterstützt und die Kosten für eine Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW („Energieberatung zu Hause“) werden anteilig mit 25 Euro bezuschusst.

Alle weiteren Details können der Förderrichtlinie entnommen werden.

Das Antragsformular finden Sie hier als PDF.

Anträge können ab dem 01.04.2024 gestellt werden und sind per Mail an jennifer.becke@wipperfuerth.de oder per Post an Jennifer Becke, Klimaschutz, Marktplatz 15, 51688 Wipperfürth zu senden. Vor dem 01.04.2024 eingegangene Anträge werden nicht berücksichtigt.“