Klimaschutz in Wipperfürth
Fördermöglichkeiten
Förderung von Dachbegrünung
Am 15. Mai 2025 tritt die neue Richtlinie der Hansestadt Wipperfürth zur Förderung von Dachbegrünung in Kraft.
Damit fördert die Hansestadt Wipperfürth das Anlegen von extensiven Dachbegrünungen im privaten Wohnbau bei Bestandsbauten aller Art sowie bei Garagenneubauten. Der kommunale Zuschuss beläuft sich auf 50,00 € pro qm Nettovegetationsfläche und max. 50 % der als förderungswürdig anerkannten Kosten der Maßnahmen (in Summe max. 2.500 € je Antragstellung).
Alle weiteren Details können der Förderrichtlinie entnommen werden.
Die Förderrichtlinie wie auch das Antragsformular finden Sie untenstehend als PDF zum Download.
Anträge können ab dem 15.05.2025 gestellt werden und sind an kathrin.hartwig@wipperfuerth.de oder stadtentwicklung@wipperfuerth.de zu senden. Vor dem 15.05.2025 eingegangene Anträge werden nicht berücksichtigt.
Der Bund und das Land NRW bieten immer wieder Fördermöglichkeiten an, um auch den Privathaushalten energetische Modernisierungen oder den Umstieg auf erneuerbare Energien zu ermöglichen und die Eigentümer bei den anfallenden Investitionen zu entlasten.
Die EnergieAgentur.NRW bietet mit ihrem Förder.Navi einen hilfreichen Überblick über die Förderungen in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Klimaschutz und richtet sich sowohl an Privatpersonen, als auch an Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen.
Über den FördermittelCheck der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online können Privathaushalte nach Förderprogrammen des Bundes, des Landes, der Kommune oder von Energieversorgern suchen.
Auch auf den Seiten der Verbraucherzentrale NRW kann sich über Fördermöglichkeiten informiert werden.
Aufgrund der regelmäßigen Aktualisierung und Änderung von Förderprogrammen sei darauf hingewiesen, dass von Seiten der Hansestadt Wipperfürth keine Gewähr für die Aktualität und Gültigkeit der auf den Portalen genannten Fördermöglichkeiten übernommen werden kann.