Wo finde ich was?
Eichung
Alle Gewerbetreibenden, die eichpflichtige Geräte benutzen, müssen diese Dienstleistung in Anspruch nehmen.
Eine Nacheichung von eichpflichtigen Geräten ist grundsätzlich alle 2 Jahre vorgesehen.
Weitere Synonyme
- Eichung
Ansprechpartner
Matthias Pack
Straßenverkehrsangelegenheiten, Märkte
Telefon: 02267 / 64-336
Telefax: 02267 / 64-311
Telefax: 02267 / 64-311
Adresse: Marktplatz 1
Raum: 200
Erreichbarkeit
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr