Corona-Virus: Land veröffentlicht neue Fassung der Coronaschutzverordnung

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Symbolbild Corona

Ab Montag, den 08.03.2021 gilt eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung in NRW.

Die Kontaktbeschränkungen werden etwas gelockert. Ab dem 08.03.2021 ist das Zusammentreffen von Personen eines Hausstandes mit mehreren Personen aus einem anderen Hausstand bis zu einer Gesamtzahl von höchstens fünf Personen erlaubt, wobei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt werden und Paare unabhängig von den Wohnverhältnissen lediglich als ein Hausstand gelten.

Partys und vergleichbare Feiern bleiben vorerst generell untersagt.

Weiterhin besteht eine Maskenpflicht in vielen öffentlichen Lebensbereichen. Dabei gilt grundsätzlich: In geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr sind medizinische Masken zu tragen, im Außenbereich reichen Alltagsmasken (ab 08.03.2021).

Zusätzlich zu den bereits geöffneten Geschäften dürfen ab dem 08.03.2021 folgende Geschäfte öffnen:

  • Blumengeschäfte
  • Gartenmärkte
  • Buchhandlungen
  • Schreibwarengeschäfte

Alle weiteren Geschäfte dürfen ab dem 08.03.2021 für Einkäufe mit Terminvereinbarung öffnen (1 Person pro 40 qm Verkaufsfläche).

Folgende Freizeiteinrichtungen können ab dem 08.03.2021 mit Zulassungsbeschränkung und vorheriger Terminbuchung wieder öffnen:

  • Zoos und Tierparks
  • Museen, Kunstausstellungen, Galerien
  • Schlösser, Gedenkstätten etc.

Kontaktfreier Sport unter freiem Himmel ist ab dem 08.03.2021 mit höchstens fünf Personen aus zwei verschiedenen Haushalten erlaubt.

Ab Ende März/Anfang April soll auch in Arztpraxen geimpft werden.

Alle Bürger*innen können mindestens einmal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest machen.

Sofern die in der Coronaschutzverordnung festgelegten Regelungen im Oberbergischen Kreis auch für den privaten Raum gelten sollen, würde der Oberbergische Kreis dies in einer neuen Allgemeinverfügung (ab 08.03.2021) regeln. Allgemeinverfügungen des Oberbergischen Kreises sind auf der Homepage des Oberbergischen Kreises www.obk.de einsehbar. Unter www.obk.de/corona-faq beantwortet der Oberbergische Kreis häufig gestellte Fragen zu den bestehenden Maßnahmen.

Coronaschutzverordnung des Landes NRW ab dem 08.03.2021

Weitere Informationen unter www.land.nrw/corona

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Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren, ist nach wie vor erforderlich, um Neuansteckungen zu verhindern und einen erneuten Anstieg des Infektionsgeschehens zu verhindern, zumal es inzwischen weitere bestätigte Fälle der britischen Virusmutante gibt. Diese Mutante gilt als besonders ansteckend. 

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Wir empfehlen Ihnen, die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts auf Ihrem Smartphone zu installieren. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung.

Bitte halten Sie auch weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln ein und verwenden Sie eine Mund-Nase-Bedeckung, soweit dies erforderlich und/oder vorgeschrieben ist. Die Corona-Pandemie ist leider noch immer nicht vollständig überstanden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung!

Allen Erkrankten wünschen wir schnelle und vollständige Genesung.