Die verschärften Maßnahmen für das Kreisgebiet bleiben bis zum 25.01.2021 bestehen.

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Die mit Allgemeinverfügung vom 10.01.2021 festgelegten verschärften Maßnahmen für das Kreisgebiet bleiben bis zum 25.01.2021 bestehen. Dies hat der Krisenstab des Oberbergischen Kreises in seiner heutigen Sitzung entschieden.

• Kontaktbeschränkungen gelten für den privaten Bereich.
• Ausgangssperre von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr
• Präsenz-Versammlungen zur Religionsausübung sind untersagt.
• FFP2-Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen

Die Allgemeinverfügung ist unter www.obk.de/corona-av einsehbar. Unter www.obk.de/corona-faq beantwortet der Oberbergische Kreis häufig gestellte Fragen zu den bestehenden Maßnahmen.

Pressemitteilung des Oberbergischen Kreises vom 22.02.2021

Im Anschluss an die Regelungen des Kreises tritt ab dem 25.01.2021 dann die neue Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft.

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Wir empfehlen Ihnen, die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts auf Ihrem Smartphone zu installieren. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung.

Bitte halten Sie auch weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln ein und verwenden Sie eine Mund-Nase-Bedeckung, soweit dies erforderlich und/oder vorgeschrieben ist. Die Corona-Pandemie ist leider noch immer nicht vollständig überstanden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung!

Allen Erkrankten wünschen wir schnelle und vollständige Genesung.