Unter Vollbetreuung stehende Menschen dürfen bereits an der Europawahl teilnehmen

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Der Bundestag hat im März diesen Jahres beschlossen, dass künftig auch Menschen mit Vollbetreuung wählen dürfen, es sei denn, das Wahlrecht wurde durch richterlichen Beschluss aberkannt. Zunächst sollte diese Reform erst zum 01. Juni 2019 in Kraft treten und wäre somit für die Europawahl noch nicht wirksam.

Das Bundesverfassungsgericht entschied jedoch nun auf einen Eilantrag der Oppositionsparteien, dass Menschen mit Vollbetreuung auf Antrag bei der Kommune bereits schon an der Europawahl teilnehmen können.

Weitere Informationen und den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis finden Sie auch auf www.wipperfürth.de.