Wo finde ich was?
Hilfen zur Erziehung
Was sind Hilfen zur Erziehung?
Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz haben Mütter und Väter bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Für weitere Informationen siehe auch:
www.familienhandbuch.de/cmain/f
Wo werden sie beantragt?
Hilfen zur Erziehung sind Pflichtaufgaben der Öffentlichen Jugendhilfe und werden daher beim Jugendamt Ihrer Kommune beantragt. Ob und welche Hilfe im Einzelfall in Frage kommt, entscheidet die Sozialarbeiterin/der Sozialarbeiter in gemeinsamer Abwägung mit den Eltern.
Weitere Synonyme
- Hilfen zur Erziehung
Ansprechpartner
Robert Mantsch
Telefax: 02267 / 64-516
Mo - FR 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung
Lisa Huzel
Telefax: 02267 / 64-516
Mo - FR 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung
Dilek Alkan
Telefax: 02267 / 64-516
Mo - FR 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung
Celine Parmentier
Telefax: 02267 / 64-516
Mo - FR 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung
Julia Weingärtner
Mo - FR 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung