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Kanalbenutzungsgebühren

Für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen wird eine Kanalbenutzungsgebühr erhoben.

Die Höhe der Gebühr richtet sich beim Schmutzwasser nach der Menge des bezogenen Frischwassers, beim Niederschlagswasser nach der versiegelten Fläche.

Unabhängig von der Gebühr für die laufende Kanalbenutzung wird bei erstmaliger Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen der einmalig zu zahlende Kanalanschlußbeitrag fällig.

Weitere Synonyme

  • Kanalbenutzungsgebühren

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Michael Berger

Michael Berger
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Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr

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Anita Gegner

Sachbearbeiterin Steueramt
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Cornelia Meintschel

Cornelia Meintschel
Sachbearbeiterin Steueramt
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Adresse: Lüdenscheider Straße 48 Raum: 14
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