Corona-Virus: Aktuelle Bund-Länder-Beschlüsse

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Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben sich gestern über weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der aktuellen Pandemie verständigt. Die am 25.11.2020 gefassten Beschlüsse sind unter www.bundesregierung.de abrufbar. Damit die Beschlüsse auch in Nordrhein-Westfalen wirksam werden, muss die Landesregierung zunächst die Coronaschutzverordnung anpassen. Endgültige Aussagen können also erst dann getroffen werden, wenn die Neufassung der Coronaschutzverordnung vorliegt. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht der Fall.

Womit aber aller Voraussicht nach zu rechnen ist:

  • Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
  • Sonderregelung für Weihnachten: Vom 23. Dezember 2020 bis längstens 01. Januar 2021 sollen Treffen im engsten Familien- oder Freundeskreis bis maximal 10 Personen insgesamt möglich sein. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
  • vorgezogene Weihnachtsferien
  • weitreichende Verbote in Bezug auf Silvesterfeuerwerk
  • Reisen so weit wie möglich vermeiden (z. B. kein Skiurlaub)
  • Die bereits geltenden Maßnahmen vom 28. Oktober 2020 werden bis zum 20. Dezember 2020 bundesweit verlängert.
  • Betriebe und Einrichtungen, insbesondere die Gastronomie, bleiben weiterhin geschlossen.
  • Übernachtungsangebote im Inland sind weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht für touristische Zwecke erlaubt.
  • Erweiterung der Maskenpflicht
  • weitere Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel
  • weitere Einschränkungen für Hotspots
  • Kinderbetreuungseinrichtungen (Kitas, Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagespflege, Horte etc.) und Schulen bleiben geöffnet.
  • finanzielle Unterstützung des Bundes und der Länder für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen
  • FFP2-Masken für besonders gefährdete Gruppen

Noch vor Weihnachten soll eine weitere Überprüfung und Bewertung der Maßnahmen erfolgen.

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Wir empfehlen Ihnen, die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts auf Ihrem Smartphone zu installieren. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung.

Bitte halten Sie auch weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln ein und verwenden Sie eine Mund-Nase-Bedeckung, soweit dies erforderlich und/oder vorgeschrieben ist. Die Corona-Pandemie ist leider noch immer nicht vollständig überstanden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung!

Allen Erkrankten wünschen wir schnelle und vollständige Genesung.