Corona-Virus: Verlängerung der Schutzmaßnahmen

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Symbolbild Corona

Das Land NRW hat die Coronaschutzverordnung bis einschließlich 21.02.2021 verlängert.

Coronaschutzverordnung des Landes NRW

Sonderseite mit den wichtigsten Informationen

Weitere Informationen unter www.land.nrw/corona

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Laut Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises vom 14.02.2021 dürfen sich im Oberbergischen Kreis auch weiterhin im öffentlichen und privaten Raum nur Personen eines Hausstands und eine weitere Person treffen. Die Kontaktbeschränkung, die die Corona-Schutzverordnung NRW für den öffentlichen Raum vorgibt, wird im Oberbergischen Kreis auch weiterhin auf den privaten Raum ausgeweitet. Der Krisenstab des Oberbergischen Kreises hat entschieden, die Maßnahme bis einschließlich 07.03.2021 zu verlängern. 

Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren, ist nach wie vor erforderlich, um Neuansteckungen zu verhindern und einen erneuten Anstieg des Infektionsgeschehens zu verhindern, zumal es inzwischen weitere bestätigte Fälle der britischen Virusmutante gibt. Diese Mutante gilt als besonders ansteckend. 

Pressemitteilung des Oberbergischen Kreises vom 12.02.2021

Die Allgemeinverfügungen des Oberbergischen Kreises sind auf der Homepage des Oberbergischen Kreises www.obk.de einsehbar. Unter www.obk.de/corona-faq beantwortet der Oberbergische Kreis häufig gestellte Fragen zu den bestehenden Maßnahmen.

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Wir empfehlen Ihnen, die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts auf Ihrem Smartphone zu installieren. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung.

Bitte halten Sie auch weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln ein und verwenden Sie eine Mund-Nase-Bedeckung, soweit dies erforderlich und/oder vorgeschrieben ist. Die Corona-Pandemie ist leider noch immer nicht vollständig überstanden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung!

Allen Erkrankten wünschen wir schnelle und vollständige Genesung.