Corona-Virus: Weitere Änderung der Coronaschutzverordnung ab dem 04.05.2020

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Am Montag, den 04.05.2020, treten erneut einige Änderungen der Coronaschutzverordnung in Kraft.

Ab Beginn der kommenden Woche ist in Nordrhein-Westfalen der Betrieb bestimmter Kultur- und Freizeiteinrichtungen unter strengen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben wieder möglich. Dazu zählen Museen und Galerien, Zoologische Gärten, Garten- und Landschaftsparks. "Sofern Zoos und Gärten die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen haben, entscheiden und kommunizieren sie selbst, wann und wie sie öffnen", so die NRW-Landesregierung auf ihrer Internetseite www.land.nrw.de.

Spielplätze sollen in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden nach entsprechender Vorbereitung von den Kommunen ab Donnerstag, den 07. Mai 2020, wieder geöffnet werden können, zeitgleich zur Wiederaufnahme des Unterrichts für die 4. Klassen in den Grundschulen. Weitere Informationen, insbesondere auch zur Öffnung der Spielplätze in Wipperfürth, werden wir so bald wie möglich über unsere Kanäle der Öffentlichkeitsarbeit mitteilen.

Die Maskenpflicht wird verlängert bis zum 10.05.2020. Sie gilt ab dem 04.05.2020 auch in:

  • Museen, Ausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen
  • geschlossenen Räumlichkeiten von Tierparks, Zooligischen und Botanischen Gärten sowie Garten- und Landschaftsparks.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum Schuleintritt sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.

Bitte beachten Sie weiterhin die Hygiene- und Abstandsregelungen; sie sind der wirksamste Schutz gegen Neuinfektionen.

Die Änderungen treten – mit Ausnahme der Spielplätze – zum 4. Mai 2020 in Kraft und gelten vorerst bis zum 10. Mai 2020.