Bauen & Wohnen
Ortslagensatzung Wipperfeld, 2. Änderung
Geltungsbereich
Das Plangebiet der 2. Änderung befindet am Südrand der heutigen Ortslagensatzung Wipperfeld im Bereich der Straßen Alter Mühlenweg / Dorfstraße.
Ziele
Beabsichtigt ist die Erweiterung der bestehenden Ortslagensatzung Wipperfeld nach Süden gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Hier sollen zwei Bestandsgebäude mit in den Geltungsbereich der Satzung über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Wipperfeld aufgenommen werden.
Verfahrensstand
Der Aufstellungsbeschluss durch den Ausschuss für Stadtentwicklung erfolgte am 30.08.2023.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 + 4 Absatz 1 erfolgt vom 02.04.2024 bis 03.05.2024 einschließlich.