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Verfahrenslotse

Verfahrenslotse nach §10b SGB VIII – Unterstützung für junge Menschen mit (drohender) Behinderung

Wenn ein Kind oder Jugendlicher eine Behinderung hat – oder eine solche droht – können verschiedene Hilfen infrage kommen. Doch oft ist unklar: Wer ist eigentlich zuständig?

Je nach Art der Beeinträchtigung kann entweder das Jugendamt (z. B. bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) oder ein anderer Träger der Eingliederungshilfe (z. B. bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach dem SGB IX) die passende Unterstützung leisten.

Damit Familien in dieser wichtigen Phase nicht allein dastehen, gibt es den Verfahrenslotsen nach §10b SGB VIII.

Was kann der Verfahrenslotse für Sie leisten?

Der Verfahrenslotse begleitet Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit (drohender) Behinderung sowie ihre Eltern oder Sorgeberechtigten, wenn es darum geht zu klären, welcher Träger zuständig ist und welche Hilfe passt.

Er hilft Ihnen dabei:

  • sich im Verfahren zwischen Jugendhilfe und Eingliederungshilfe zurechtzufinden,
  • Informationen zu Leistungen und Zuständigkeiten zu erhalten,
  • Anträge zu stellen und Unterlagen zu verstehen,
  • Gespräche mit Behörden vorzubereiten oder zu begleiten,
  • Ihre Rechte wahrzunehmen aktiv am Verfahren beteiligt zu sein.

Für wen ist der Verfahrenslotse da?

  • Für Kinder und Jugendliche mit (drohender) körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung,
  • Für junge Volljährige bis unter 28 Jahre, die auf Unterstützung angewiesen sind,
  • Für Eltern und Erziehungsberechtigte, die sich Unterstützung im Verfahren wünschen.

Was ist das Besondere?

  • Die Unterstützung ist neutral, unabhängig und kostenfrei.
  • Der Verfahrenslotse arbeitet nicht im Auftrag eines bestimmten Leistungsträgers.
  • Ziel ist es, Versorgungslücken zu vermeiden und eine passende Hilfe schnell und verständlich zugänglich zu machen.

Wir begleiten Sie – damit Verfahren verständlich bleiben und Ihr Kind die Unterstützung bekommt, die es braucht.

 

 

Hilfe bei Behinderung: Der Verfahrenslotse hilft Ihnen - in leichter Sprache erklärt

Manche Kinder oder Jugendliche haben eine Behinderung.
Oder sie könnten bald eine Behinderung bekommen.

Dann fragen sich Eltern oft:
Wer hilft meinem Kind?
Wer ist zuständig?

Manchmal hilft das Jugendamt.
Manchmal hilft die Eingliederungshilfe vom Sozialamt.
Das ist oft schwer zu verstehen.

Hier hilft der Verfahrenslotse.

 

Was macht der Verfahrenslotse?

Der Verfahrenslotse ist für:

  • Kinder mit Behinderung oder seelischer Belastung
  • Jugendliche mit Behinderung
  • Junge Erwachsene, die Hilfe brauchen
  • Eltern und Familien

Er hilft zum Beispiel:

  • beim Verstehen von Anträgen
  • beim Sprechen mit Ämtern
  • beim Suchen nach der richtigen Hilfe
  • beim Klären: Wer ist zuständig?

Wichtig zu wissen:

  • Der Verfahrenslotse ist kostenlos.
  • Sie müssen die Hilfe nicht annehmen – es ist freiwillig.
  • Der Verfahrenslotse ist neutral.
    Das heißt: Er arbeitet unabhängig von den Ämtern.

Wir helfen Ihnen. Damit Ihr Kind die richtige Unterstützung bekommt.

So erreichen Sie uns:

Wupperstr. 12, 51688 Wipperfürth

Telefon: 02267/ 64- 525
E-Mail: svenja.boer@wipperfuerth.de

 

Weitere Synonyme

  • Beeinträchtigung
  • Behinderung
  • Verfahrenslotse

Ansprechpartner

Svenja Boer

Netzwerkkoordinatorin Kinderschutz
Telefon: 02267 / 64-525
Telefax: 02267 / 64-516
Adresse: Wupperstraße 12 Raum: 1.01

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