Wo finde ich was?
Wildschadensanmeldung
Bei Wildschäden an Feldfrüchten und Forstpflanzen muss der entstandene Schaden innerhalb von 1 Woche ab Kenntnis des Schadensfalles schriftlich beim Ordnungsamt der Hansestadt Wipperfürth angezeit werden.
Nach Anmeldung des Wildschadens wird ein Ortstermin mit dem Ziel der Abschätzung des entstandenen Schadens und der gütlichen Einigung vereinbart. An diesem Termin nehmen die Beteiligten teil. Der Wildschadenschätzer nimmt nur auf Antrag am ersten Ortstermin bzw. nach Gesetz ab dem zweiten Termin an den Ortsterminen teil.
Zur Anmeldung des Wildschadens, nutzen Sie bitte das Formular "Anmeldung Wildschaden".
Weitere Synonyme
- Wildschadensanmeldung
Ansprechpartner
Jennifer Delling
Telefax: 02267 / 64-311
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
Dunja Held

Mo - Fr 8.00 - 12.30,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr

