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Wildschäden
Bei Wildschäden an Feldfrüchten und Forstpflanzen muss der entstandene Schaden innerhalb von 1 Woche ab Kenntnis des Schadensfalles schriftlich beim Ordnungsamt der Hansestadt Wipperfürth angezeit werden.
Ist die Anzeige erstattet, wird ein Ortstermin mit dem Ziel der Abschätzung des entstandenen Schadens und der gütlichen Einigung vereinbart. An diesem Termin nehmen der Geschädigte und die Schadenersatz Verpflichteten einschließlich der zuständigen Jagdpächter, der amtliche Schätzer und ein/e Mitarbeiter/in des städtischen Ordnungsamtes teil.
Zur Anmeldung des Wildschadens, nutzen Sie bitte das Formular "Anmeldung Wildschaden".
Weitere Synonyme
- Wildschäden
Ansprechpartner
Jennifer Delling
Telefax: 02267 / 64-311
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
Dunja Dörner-Hartwig

Mo - Fr 8.00 - 12.30,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr