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Wildschadensanmeldung

Bei Wildschäden an Feldfrüchten und Forstpflanzen muss der entstandene Schaden innerhalb von 1 Woche ab Kenntnis des Schadensfalles schriftlich beim Ordnungsamt der Hansestadt Wipperfürth angezeit werden.

Nach Anmeldung des Wildschadens wird ein Ortstermin mit dem Ziel der Abschätzung des entstandenen Schadens und der gütlichen Einigung vereinbart. An diesem Termin nehmen die Beteiligten teil. Der Wildschadenschätzer nimmt nur auf Antrag am ersten Ortstermin bzw. nach Gesetz ab dem zweiten Termin an den Ortsterminen teil.

Zur Anmeldung des Wildschadens, nutzen Sie bitte das Formular "Anmeldung Wildschaden".

 

Weitere Synonyme

  • Wildschadensanmeldung

Ansprechpartner

Jennifer Delling

Sachbearbeiterin ruhender Verkehr und Ordnungsamt
Telefon: 02267 / 64-348
Telefax: 02267 / 64-311
Adresse: Marktplatz 1 Raum: 106
Erreichbarkeit
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr

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Dunja Held

Dunja Held
Ordnungskraft
Telefon: 02267 / 64-205
Adresse: Marktplatz 1
Erreichbarkeit
Mo - Fr 8.00 - 12.30,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr

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