Wo finde ich was?
Lärmbelästigung
Sofern Sie sich durch ruhestörenden Lärm belästigt fühlen, stehen ihnen die Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes zur Entgegennahme Ihrer Beschwerden und zur Erteilung von Auskünften zur Verfügung.
Bitte nennen Sie bei Ihrer Beschwerde insbesondere Tatzeit und -ort und Art der Lärmbelästigung.
Benötigte Unterlagen:
formloses Schreiben mit Benennung des Störers, der Tatzeit und der Art der Lärmbelästigung
Weitere Synonyme
- Lärmbelästigung