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Lärmbelästigung

Sofern Sie sich durch ruhestörenden Lärm belästigt fühlen, stehen ihnen die Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes zur Entgegennahme Ihrer Beschwerden und zur Erteilung von Auskünften zur Verfügung.

Bitte nennen Sie bei Ihrer Beschwerde insbesondere Tatzeit und -ort und Art der Lärmbelästigung.

Benötigte Unterlagen:

formloses Schreiben mit Benennung des Störers, der Tatzeit und der Art der Lärmbelästigung

Weitere Synonyme

  • Lärmbelästigung