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Handwerker - Parken

Ausnahmegenehmigung von den geltenden Parkbestimmungen für Handwerker, die ihre Fahrzeuge vor Ort benötigen, weil Werkzeug und Material am Ort eingesetzt werden müssen.

Der Antrag kann von jedem Handwerker gestellt werden und die Bearbeitung dauert ca. 14 Tage.

Die Gebühren betragen je nach Gültigkeitsdauer z.B. ortsbezogen für Wipperfürth für ein Jahr 77,00 Euro, überregional für die Region Köln-Bonn 305,00 €.

Benötigte Unterlagen:

- formloser Antrag
- Kopie der Handwerkerkarte
- Kopie der Zulassungsbescheinigung des jeweiligen Fahrzeugs

Weitere Synonyme

  • Handwerker - Parken

Ansprechpartner

Jennifer Delling

Sachbearbeiterin ruhender Verkehr und Ordnungsamt
Telefon: 02267 / 64-348
Telefax: 02267 / 64-311
Adresse: Marktplatz 1 Raum: 106
Erreichbarkeit
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr

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