Wo finde ich was?

Friedhof

Kommunale Friedhöfe

Im Stadtgebiet von Wipperfürth befinden sich folgende städtische Friedhöfe:

  • Friedhof Wipperfürth Weststraße
  • Friedhof Agathaberg
  • Friedhof Egen
  • Friedhof Klaswipper (Ibach)
  • Friedhof Kreuzberg (Westfalenstraße)
  • Friedhof Thier (Johann-Wilhelm-Roth-Straße)
  • Friedhof Wipperfeld (Dorfstraße)

 

 

Digitaler Grabfinder

Die Hansestadt Wipperfürth verfolgt ihre Digitalstrategie stetig weiter. Auch vor dem Bestattungswesen macht die Digitalisierung bei uns nicht halt. Ab sofort steht der digitale Grabfinder als weiterer Service für unsere Bürger*innen und zur Unterstützung unserer Mitarbeiter*innen in ihrer täglichen Arbeit zur Verfügung. Sollten Sie Schwierigkeiten mit der Handhabe des digitalen Grabfinders haben, lesen Sie bitte die Erklärung zur Gräbersuche.

 

Bestattungsarten

Auf allen Wipperfürther Friedhöfen sind Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen zulässig.
Die Ruhefristen für Erdbestattungen betragen 30 Jahre (Ausnahme Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr = 25 Jahre) und für Urnenbeisetzungen 20 Jahre.
Für die gesamte Dauer der Ruhefrist ist ein Nutzungsrecht an einer Grabstelle zu erwerben.
Auf dem Friedhof Wipperfürth-Weststraße sind anonyme Bestattungen möglich.

Grabarten

• Reihengrabstätten

Reihengräber werden für Erdbestattungen für Urnenbeisetzungen und für anonyme Bestattungen angeboten. Reihengräber werden von der Verwaltung zugeteilt. Die Nutzungszeiten der Gräber richten sich nach den vorgenannten Ruhezeiten. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nicht möglich. Grundsätzlich darf in jeder Reihengrabstätte nur eine Leiche bestattet werden.

• Wahlgrabstätten

Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen oder Urnenbeisetzungen.

Wahlgrabstätten für Erdbestattungen können als ein- oder als mehrstelliges Grab für die Dauer von 30 Jahren erworben werden. In jeder Stelle kann ein Sarg und bis zu zwei Urnen aufgenommen werden; in unbelegten Stellen bis zu 4 Urnen.
Urnenwahlgrabstellen werden für 20 Jahre erworben.
Nutzungsrechte an Wahlgrabstellen können verlängert werden (10, 20 o. 30 Jahre)

Trauerhallen/Kühlzellen

Trauerhallen befinden sich auf den Friedhöfen Wipperfürth-Weststraße und Wipperfeld. In den Trauerhallen sind auch Kühlzellen für die Aufbahrung der Verstorbenen vorhanden.

Gebühr/Kosten

Für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und ihrer Einrichtung sowie die Inanspruchnahme sonstiger Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren erhoben. Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Wipperfürth.

Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlagen sind die Friedhofssatzung der Stadt Wipperfürth und die Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Wipperfürth.

Die Satzungen können Sie auch hier einsehen.


Formulare und Informationen

Folgende Formulare können über die städt. Homepage runtergeladen werden.

  • Anmeldung einer Beisetzung
  • Antrag für die Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmals

Zu den Formularen gelangen Sie hier.
Für Informationen oder Rückfragen werden sie sich bitte an die Dienststelle

Weitere Synonyme

  • Friedhof

Ansprechpartner

Jürgen Baldsiefen

Jürgen Baldsiefen
Sachbearbeiter Friedhof- und Grünflächenamt
Telefon: 02267 / 64-239
Mobil: 0175 7265548
Telefax: 02267 / 64-311
Adresse: Dr.-Eugen-Kersting-Straße 6
Erreichbarkeit
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr

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