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Bildungs- und Teilhabepaket

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Ab dem 01.01.2011 haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II oder SGB XII, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, zusätzlich Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Für SGB II-Empfänger ist das Jobcenter Oberberg, in den anderen Fällen die Wohngeldbewilligungsbehörde zuständig.

Es können folgende Leistungen beantragt wreden:

   - eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten

   - Schulbedarf

   - Lernförderung

   - gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

   - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Für diese Leistungen ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag zu stellen.

Die entsprechenden Vordrucke erhalten Sie im Rathaus, Zimmer 100.

Weitere Synonyme

  • Bildungs- und Teilhabepaket

Ansprechpartner

Susanne Krause

Sachbearbeiterin Wohngeld, Wohnungsbauförderung
Telefon: 02267 / 64-270
Telefax: 02267 / 64-280
Adresse: Marktplatz 1 Raum: 100
Erreichbarkeit
Mo, Mi - Fr 8.00 - 12.30 Uhr
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
Di geschlossen

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