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Hundesteuer
Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Die Steuer berechnet sich nach der Hundesteuersatzung und wird mit einem Steuerbescheid festgesetzt.
Die Steuer beträgt ab 2016 jährlich:
- für 1 Hund : 90,00 € Euro,
- für 2 Hunde : 120,00 € je Hund
- für 3 Hunde oder mehr: 150,00 € je Hund
- für 1 bestimmten oder gefährlichen Hund: 600,00 €
- für 2 bestimmte oder gefährliche Hunde oder mehr: 750,00 € je Hund
Die Hundesteuermarke wird mit dem Steuerbescheid zugesandt
Anmeldung
Die Anmeldung des Hundes ist im Fachbereich Sicherheit und Ordnung oder im Fachbereich Steuern mit dem Vordruck (Anmeldung zur Hundesteuer) grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme des Hundes vorzunehmen. Für gefährliche und bestimmte Hunde ist ein erweiterter Anmeldevordruck zu verwenden. (Anmeldung zur Hundesteuer gefährliche Hunde)
Gemäß § 1 Abs. 1 des Gebührengesetzes Nordrhein – Westfalen (GebG NW) in Verbindung mit der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW, in der je geltenden Fassung, ist die Entgegennahme einer Anzeige über die Haltung eines großen Hundes im Sinne des § 11 Abs. 1 LHundG gebührenpflichtig.
Die zu zahlende Verwaltungsgebühr wird gemäß Tarifstelle 18a1.10 der Dienstanweisung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren durch die Hansestadt Wipperfürth als örtliche Ordnungsbehörde auf 25,00 Euro festgesetzt.
- Anmeldung zur Hundessteuer; kleine und große Hunde
- Anmeldung zur Hundessteuer; gefährliche und bestimmte Hund
- Hundesteuersatzung
eGovernment: Diese Dienste stehen Ihnen auch online zur Verfügung.
Weitere Synonyme
- Hunde
- Hundeanmeldung
- Hundesteuer
- Hundesteuermarke
Ansprechpartner
Silke Henseler
Telefax: 02267 / 64-439
Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Cornelia Meintschel

Telefax: 02267 / 64-439
Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
Sandra Thomas
Telefax: 02267 / 64-311
Mi 8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Do 8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr