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Obdachlosigkeit
Da die Gründe für Obdachlosigkeit meist vielschichtig sind, ist eine individuelle Betreuung der Betroffenen notwendig. Aus diesem Grund wird empfohlen, sich rechtzeitig mit den/der u.g. Sachbearbeiter/in in Verbindung zusetzten, damit schnellstmöglich ein entsprechender Wohnraum in einer Obdachlosenunterkunft beschafft werden kann.
Sollte die Obdachlosigkeit aufgrund eines Räumungsurteils eingetreten sein, ist beim Besuch im Ordnungsamt dieses Urteil mitzubringen.
Benötigte Unterlagen:
- ggf. Räumungsurteil
Weitere Synonyme
- Obdachlosenangelegenheiten
- Obdachlosigkeit
Ansprechpartner
Marie Selbach
Sachbearbeiterin Ordnungsamt
Telefon: 02267 / 64-318
Telefax: 02267 / 64-311
Telefax: 02267 / 64-311
Adresse: Marktplatz 1
Raum: 107
Erreichbarkeit
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr