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Kindeswohlgefährdung
Besteht bei der Einschätzung oder Vorgehensweise von Kindeswohlgefährdung Unsicherheit bzw. haben sie als Einzelperson oder Institution im Rahmen von Kindeswohlgefährdung Beratungsbedarf, besteht die Möglichkeit, sich an das Jugendamt (Kinderschutzfachkraft) zu wenden. Hiermit soll ein struktureller und qualifizierter Kindeschutz sichergestellt werden. Selten führt eine Kindeswohlgefährdung zur Trennung von Kindern und Eltern. Vielmehr zielt eine jugendamtliche Einflussnahme auf die Inanspruchnahme von Hilfe hin, um das Kindeswohl nachhaltig zu sichern.
Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung steht Ihnen der Allgemeine Soziale Dienst der Hansestadt Wipperfürth während der Dienstzeiten (Mo.-Do. 8.00 - 16.00 Uhr und Fr. 8.00 - 12.00 Uhr) des Jugendamts telefonisch oder per Email zur Verfügung. Ihre Informationen werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Außerhalb der regulären Dienstzeiten kümmert sich eine Rufbereitschaft im Verbund der Jugendämter des Oberbergischen Kreises um akute Anliegen in Bezug auf Kindeswohlgefährdungen. Die Rufbereitschaft ist über die Leitstelle der Feuerwehr unter der bundesweit erreichbaren kostenfreien Rufnummer 112 zu erreichen.
Weitere Synonyme
- Kindeswohlgefährdung
Ansprechpartner
Robert Mantsch
Telefax: 02267 / 64-516
Mo - Mi 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr,
Do geschlossen
Fr 8.00 - 12.30 Uhr