Wo finde ich was?
Schöffenwahl
Die derzeitige Amtsperiode der Schöffinnen und Schöffen läuft zum Ende dieses Jahres aus. Die Städte und Gemeinden haben 2023 bundesweit die Aufgabe, Vorschlagslisten für die Wahl der Haupt- und Ersatzschöffen bei den Amtsgerichten und den Landgerichten aufzustellen.
Um das verantwortungsvolle, aber auch interessante Schöffenamt können sich in diesen Wochen auch in Wipperfürth Bürgerinnen und Bürger bewerben, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Parallel dazu wird vom städtischen Jugendamt eine Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffinnen und -schöffen für die neue Amtsperiode aufgestellt, und zwar mit Männern und Frauen in gleicher Anzahl.
Der Stadtrat wird die Schöffenvorschlagsliste bzw. der Jugendhilfeausschuss die Jugendschöffenvorschlagsliste im Juni 2023 beschließen. Nach der sich jeweils anschließenden einwöchigen Auslegung zu jedermanns Einsicht werden später die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter von einem Wahlgremium gewählt, das im Herbst 2023 beim Amtsgericht zusammen treten wird.
In die Schöffen-Vorschlagsliste kann aufgenommen werden, wer
- am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre alt ist
- am 1. Januar 2024 unter 70 Jahre alt ist
- mindestens ein Jahr seinen Hauptwohnsitz in Wipperfürth hat
- nicht bestimmten Berufsgruppen angehört, die ein Schöffenamt ausschließen.
Bewerbungen zur Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste bzw. in die Jungendschöffen-Vorschlagsliste
Schriftliche Bewerbungen nimmt die Stadtverwaltung, Marktplatz 1, 51688 Wipperfürth, bis zum 31. Mai 2023 entgegen.
Ein Bewerbungsformular, das alle notwendigen Angaben vorsieht, können Sie hier herunterladen.
Formlose schriftliche Bewerbungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
- Nachname und gegebenenfalls abweichender Geburtsname,
- Vorname(n),
- Staatsangehörigkeit,
- Geburtsort und –datum,
- Beruf (bei Mitarbeitern im öffentlichen Dienst auch Angabe der Tätigkeit),
- Wohnanschrift.
Neben den schon oben genannten persönlichen Daten ist für die Aufnahme in die Jugendschöffen-Vorschlagsliste noch zusätzlich mitzuteilen, inwiefern die interessierte Person
- Erfahrungen in der Jugendarbeit mitbringt oder
- erzieherisch befähigt ist.
Weitere Informationen zur Schöffenwahl 2023 finden Sie auch unter www.schoeffenwahl.de oder www.schoeffenwahl2023.de
Für Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Herr Christof Auer, Büro der Bürgermeisterin, im Rathaus (Tel. 02267 / 64332),
bzw. für die Jugendschöffenwahl
Frau Birgit Schmitter, Jugendamt, Wupperstraße 12, Tel. 02267 / 64-505
Weitere Synonyme
- Schöffenwahl
Ansprechpartner
Christof Auer
Telefax: 02267 / 64-311
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
n.n.
Telefax: 02267 / 64-516
Mo bis Mi 8.00 bis 12.30 Uhr,
Do geschlossen
Mi zusätzlich 14.00 bis 17.00 Uhr,
Fr 8.00 bis 12.30 Uhr