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Veranstaltungen (öffentliche)
Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, sich einen reibungslosen Ablauf wünschen und zugleich auf sich aufmerksam machen möchten, dann möchten wir Sie dabei unterstützen und Ihnen hilfreiche Hinweise, Ratschläge und Anträge mit auf den Weg geben.
Für den reibungslosen Ablauf empfiehlt es sich, im Voraus eine ausführliche Planung durchzuführen. Möglicherweise benötigen Sie eine oder mehrere Ausnahmegenehmigungen.
Freiraumveranstaltungen fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der örtlichen Ordnungsbehörde. Wird die Veranstaltungsfläche eingezäunt/eingegrenzt und/oder werden fliegende Bauten errichtet, so fällt dies in die Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde.
In der folgenden Auflistung können Sie einsehen, welche ordnungsbehördliche Erlaubnisse für Sie relevant sein können und welche Fristen Sie dabei beachten müssen. Entsprechende Antragsvordrucke stehen Ihnen unter "Antrag" zum Download zur Verfügung.
Genehmigung | Anlass | Rechtl. Grundlagen | Antrag |
Erlaubnis für ein vorübergehendes Gaststättengewerbe | Ausschank alkoholischer Getränke | § 12 GastG | hier |
Straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis (Sondernutzung) | Nutzung von öfftl. Verkehrsflächen | § 29 Abs. 2 StVO, §§ 18, 21 StrWG | hier |
Beschallungserlaubnis | Ausnahmen zur Benutzung von Ton- und Wiedergabegeräten | §§ 10 Abs. 4, 11 Abs. 4 LImSchG | hier |
Erlaubnis zur Anbringung von Plakaten | Anbringung von Plakaten zu Werbezwecken | §§ 18 Abs. 1, 19 a StrWG | hier |
Feuerwerksgenehmigung | Genehmigung zum Abbrennen von Feuerwerken | §§ 23 Abs. 3, 24 Abs. 1 SprengV | hier |
Festsetzung von Veranstaltungen | Zum Beispiel: Spezialmärkte, Jahrmärkte, Volksfest | §§ 55 e Abs. 2, 68, 69 GewO | hier |
Fristen
Die Anträge sind mindestens 4 Wochen, bei größeren Veranstaltungen mindestens 8 Wochen, vor der Veranstaltung im Ordnugsamt einzureichen.
Bitte beachten Sie die abweichenden Fristen im Baugenehmigungsverfahren. Ein prüffähiger Bauantrag ist mindestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Zu beachten
Darüber hinaus müssen die Jugendschutz- und Hygienevorschriften eingehalten werden. Auch die Sicherheit der Teilnehmer/ Besucher sollte bedacht werden. Unter Umständen kann die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes erforderlich sein.
Die Polizei, die Feuerwehr und ggf. das Veterinäramt werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für Veranstaltungen im öffentlichen Vehrkehrsraum von Wipperfürth durch die ausstellende Behörde informiert.
Weitere Synonyme
- Veranstaltungen
- Öffentliche Veranstaltungen
Ansprechpartner
Björn Unterstenhöfer
Telefax: 02267 / 64-311
Mo - Fr 8.00 - 12.30,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
Marie Selbach
Telefax: 02267 / 64-311
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
Jennifer Delling
Telefax: 02267 / 64-311
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr