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Beistandschaft

Beistandschaften
Beratung - Unterstützung - Beistandschaft


für Alleinerziehende und nicht miteinander verheiratete Elternteile (Mütter und Väter)

Wir beraten und unterstützen

  • Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen bei der Geltendmachung von Unterhalt oder Unterhaltsersatzansprüchen des Kindes oder Jugendlichen
  • Mütter insbesondere bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes

Wenn die Beratung und Unterstützung nicht ausreicht, führen wir auf Antrag des berechtigten Elternteils eine Beistandschaft mit den Aufgabenstellungen

  • Vaterschaftsfeststellungen
  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Ausführliche Informationen erhalten Sie über das Bundesministerium der Justiz www.bmfsfj.de


Vaterschaft

  • Wir beraten Sie als Mutter in Vaterschaftsfragen nach oder bereits vor der Geburt Ihres Kindes.
  • Wir beurkunden Vaterschaftsanerkennungen und Ihre dafür erforderliche Zustimmung.
  • Wir unterstützen Sie ggf. durch Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen.
  • Wenn der Vater die Vaterschaft nicht anerkennen will, vertreten wir Ihr Kind als Beistand vor Gericht im Vaterschaftsprozess.



Unterhalt

  • Wir beraten Sie als betreuenden Elternteil in Unterhaltsangelegenheiten Ihres Kindes.
  • Wir berechnen und beurkunden den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes.
  • Wir unterstützen Sie ggf. durch Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen.
  • Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Anspruch Ihres Kindes nicht anerkennen will, vertreten wir Ihr Kind als Beistand vor Gericht im Unterhaltsprozess.
  • Wir beraten und unterstützen junge Erwachsene in Unterhaltsangelegenheiten bis zum 21. Lebensjahr.


Zusammengefasst finden Sie hier weitere Informationen:


Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgeerklärung) (gilt nur für Elternteile, die nicht miteinander verheiratet sind oder waren)

  • Wir informieren und beraten Sie zu den Möglichkeiten der gemeinsamen elterlichen Sorge und den rechtlichen Konsequenzen.
  • Wir beurkunden Ihre Sorgeerklärung.
  • Wir erstellen eine Bescheinigung, wenn keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde (die sog. Negativbescheinigung).


Zusammengefasst finden Sie hier weitere Informationen:

  • Informationen für nicht miteinander verheiratete Eltern, welche die elterliche Sorge gemeinsam ausüben möchten.



Beurkundung

Wir beraten und beurkunden kostenfrei u.a.

  • die Vaterschaftsanerkennung und die dafür erforderlichen Zustimmungen,
  • die Mutterschaftsanerkennung,
  • Unterhaltsverpflichtungen,
  • die Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge.


Für eine Beurkundung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis ggf. Reisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • ggf. Einkommensunterlagen

Für die Beurkundung vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Benötigen Sie weitere Informationen oder möchten Sie eines unserer Angebote in Anspruch nehmen, rufen Sie bitte an.


 

Weitere Synonyme

  • Beistandschaft

Ansprechpartner

Heike Causemann

Koordination Amtsvormundschaften
Telefon: 02267 / 64-515
Mobil: 0170 3161972
Telefax: 02267 / 64-516
Adresse: Wupperstraße 12 Raum: 3.08
Erreichbarkeit
Mo bis Mi 8.00 bis 12.30 Uhr
Mi zusätzlich 14.00 bis 17.00 Uhr
Do geschlossen
Fr 8.00 bis 12.30 Uhr

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Birgit Schmitter

Sachbearbeiterin Beistandschaften
Telefon: 02267 / 64-505
Mobil: 0151 56340869
Telefax: 02267 / 64-516
Adresse: Wupperstraße 12 Raum: 3.09
Erreichbarkeit
Mo bis Mi 8.00 bis 12.30 Uhr,
Do geschlossen
Mi zusätzlich 14.00 bis 17.00 Uhr,
Fr 8.00 bis 12.30 Uhr

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