Wo finde ich was?

Führungszeugnis

 

Für dieses Anliegen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Bürgerservice. Dies können Sie entweder telefonisch unter der Telefon-Nr.: 02267/64-222 oder online unter www.wipperfuerth.de.

 

Gebühr: 13,00 € (Gebührenbefreiung möglich, wenn ein Führungszeugnis zum Zwecke des Ausübens einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung benötigt wird.)

Persönliche Vorsprache erforderlich.

Benötigte Unterlagen:

- Personalausweis oder Reisepass

- Bei behördlichen Führungszeugnissen (Belegart O): Anschrift der Behörde,     Geschäftszeichen, Verwendungszweck

- Bei erweiterten Führungszeugnissen: Bestätigungsschreiben (des Arbeitgebers, der Einrichtung  o.ä.), dass ein erweitertes Führungszeugnis benötigt wird

Ein „erweitertes Führungszeugnis“ wird nach § 30 a Abs. 1 BZRG erteilt, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist, oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72 a des 8. Buchs Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung (Muster) der Stelle vorzulegen, die das „erweiterte Führungszeugnis“ verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.Bei Selbständigen reicht die Bescheinigung der Antrag stellenden Person aus.

Achtung: Wohnen Sie außerhalb des Geltungsbereiches des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG), können Sie den Antrag unmittelbar beim Bundesamt für Justiz stellen. Dort erhalten Sie weitere umfangreiche Informationen, einschließlich der häufigsten Fragen und Antworten.

Informationen zum neuen Führungszeugnis erhalten Sie hier.

 

 

Weitere Synonyme

  • Führungszeugnis

Ansprechpartner

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