Wo finde ich was?

Kinderreisepass

 

Für dieses Anliegen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Bürgerservice. Dies können Sie entweder telefonisch unter der Telefon-Nr.: 02267/64-222 oder online unter www.wipperfuerth.de.

 

Zur Beantragung des Kinderreisepasses müssen die Eltern bzw. die Erziehungs-/ Sorgeberechtigten zusammen mit dem Kind erscheinen.

Eine Vorlage der Personalausweise oder Reisepässe der Eltern bzw. des sorgeberechtigten Elternteils ist erforderlich.

Benötigte Unterlagen:
- Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch
- sowie ein biometiretaugliches Foto des Kindes
(unabhängig vom Alter des Kindes)

Bei einer Verlängerung des vorhandenen Kinderreisepasses, die bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich ist,  wird der noch gültige!! Kinderreisepass und ein neues Lichtbild des Kindes benötigt. Die Gebühr beträgt 6,-- Euro. Abgelaufene Kinderreisepässe können nicht verlängert werden.

Ab dem 1. Januar 2021 können Kinderreisepässe nur noch mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten ausgestellt werden. Auch können Verlängerungen der Gültigkeitsdauer ab dem 1. Januar 2021 maximal zwölf Monate betragen. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.

Die Bearbeitung des Kinderreisepasses dauert ca. 1 Woche.

Kosten:
- bei der Erstausstellung, ist eine Gebühr von13,00 Euro zu entrichten.
- die Kosten für die Verlängerung betragen 6,00 Euro.

Weitere Synonyme

  • Kinderreisepass

Ansprechpartner

Marion Berndt

Bürgerservice
Telefon: 02267 / 64-222
Telefax: 02267 / 64-311
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Montag und Dienstag 8.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch und Donnerstag 8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.30 Uhr

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Hanna Schurmann

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Cornelia Sünger

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Sevinc Yildiz

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Michaela Luggin

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