Wo finde ich was?

Familienpass

Der Wipperfürther Familienpass bietet:

  • 6 x kostenloster Eintritt pro Familienmitglied zw. 3-25 Jahre in das WLS-Bad
  • ½ Preis für Schwimmkurs im WLS-Bad
  • kostenlos mitfahren im Bürgerbus,
  • ½ Preis für Kurse der Kreisvolkshochschule
  • ½ Preis für Kurse in der Musikschule Wipperfürth und im Kuba
  • ½ Preis bei Veranstaltungen von Jugendamt und Jugendzentrum
  • ½ Preis für viele Kurse im Haus der Familie
  • ½ Preis für Gebühren der Stadtbibliothek – Kinder sind sowieso frei
  • Zuschuss von 1,00 € pro Mittagessen für Kinder von 0-11 Jahren
  • bei Vereinen nachfragen!

Wer bekommt den Familienpass?

  • Familien mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern, die eine Jahreseinkommensgrenze von brutto 45.000,00 € abzüglich Werbungskosten (pauschal 1.000,00 € oder tats. Werbungskosten) nicht überschreiten. Für das vierte und jedes weitere Kind wird die Einkommensgrenze um je 6.000,00 € erhöht.
  • Alleinerziehende, sofern sie mit dem Kind/den Kindern allein in einer Haushaltsgemeinschaft leben, haben Anspruch, wenn das Jahresbrutto-Einkommen 30.000,00 € nicht übersteigt. Für das 2. Kind und jedes weitere Kind wird die Einkommensgrenze um je 6.000,00 € erhöht.
  • Familien mit mind. einem Kind, wenn der Haushaltsvorstand arbeitslos ist und Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz bezieht,
  • Familien mit mind. einem Kind, die Leistungen nach dem SGB II, nach dem SGB XII Kapitel 3 und Kapitel 4 und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
  • Pflegekinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt.

Dafür muss man

  • Seinen Hauptwohnsitz in Wipperfürth (Ausweis oder Pass) haben und mitbringen:
  • Einen Nachweis über das Bruttoeinkommen des vorletzten Jahres anhand des Einkommenssteuerbescheides, der Lohnsteuerkarte oder der Lohnabrechnung von Dezember,
  • Einen Nachweis über den Bezug von Leistungen des Arbeitsamtes (Bescheid über Arbeitslosengeld),
  • Einen Nachweis über den Bezug von Leistungen nach dem SGB II, nach dem SGB XII Kapitel 3 und Kapitel 4 und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Wie lange gilt der Familien-Pass?

Der Familienpass gilt für ein Jahr und kann dann verlängert werden (rechtzeitig verlängern lassen!).

Was ist noch wichtig?

Der Familienpass gilt bei Personen über 16 Jahren nur in Verbindung mit dem Personalausweis. Er ist nicht übertragbar auf andere.

Wie bekommt man den Familien-Pass bzw. die Vergünstigungen?

Auskunft erteilt:
Frau Eigendorf
Telefon: 02267/64-502
Telefax: 02267/64-516
Email: jutta.eigendorf@wipperfuerth.de

Besuchszeiten:
montags, dienstags und mittwochs 8.00 - 12.30 Uhr
mittwochs zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr.

Wenn Sie noch Fragen oder Anregungen haben, sprechen Sie mit uns!

Antrag Familienpass

Familienpass-Merkblatt

 

Weitere Synonyme

  • Familienpass

Ansprechpartner

Jutta Eigendorf

Sachbearbeiterin Jugendamt
Telefon: 02267 / 64-502
Telefax: 02267 / 64-516
Adresse: Wupperstraße 12 Raum: 3.02
Erreichbarkeit
Mo bis Mi 8.00 bis 13.15 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr

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