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Wildschäden

Bei Wildschäden an Feldfrüchten und Forstpflanzen muss der entstandene Schaden innerhalb von 1 Woche ab Kenntnis des Schadensfalles schriftlich beim Ordnungsamt der Hansestadt Wipperfürth angezeit werden.

Ist die Anzeige erstattet, wird ein Ortstermin mit dem Ziel der Abschätzung des entstandenen Schadens und der gütlichen Einigung vereinbart. An diesem Termin nehmen der Geschädigte und die Schadenersatz Verpflichteten einschließlich der zuständigen Jagdpächter, der amtliche Schätzer und ein/e Mitarbeiter/in des städtischen Ordnungsamtes teil.

Zur Anmeldung des Wildschadens, nutzen Sie bitte das Formular "Anmeldung Wildschaden".

Weitere Synonyme

  • Wildschäden

Ansprechpartner

Jennifer Delling

Sachbearbeiterin ruhender Verkehr und Ordnungsamt
Telefon: 02267 / 64-348
Telefax: 02267 / 64-311
Adresse: Marktplatz 1 Raum: 106
Erreichbarkeit
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr

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Dunja Dörner-Hartwig

Dunja Dörner-Hartwig
Ordnungskraft
Telefon: 02267 / 64-205
Adresse: Marktplatz 1
Erreichbarkeit
Mo - Fr 8.00 - 12.30,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr

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