Wo finde ich was?

Gaststättenwesen

Wenn Sie in Wipperfürth eine Gaststätte betreiben möchten, in der

  • - alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden  und
  • - die jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist

benötigen Sie eine Gaststättenkonzession. Die Gebühren für die Gaststättenerlaubnis werden im Einzelfall berechnet. Je nach Verwaltungsaufwand betragen sie zwischen 400,00 und 1.200,00 Euro. In besonderen Fällen kann eine Gebühr von bis zu 3.500,00 Euro erhoben werden.

Neben den Gaststättenkonzessionen können bei erlaubnisbedürftigen Gaststättentätigkeiten aus besonderen Anlässen, z. B. bei Vereinsfesten, Sportfesten, Schützenfesten, Karnevalsveranstaltungen etc. unter erleichterten Voraussetzungen Gestattungen erteilt werden. Hierfü fallen Gebühren zwischen 25,00 und 200,00 Euro an.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag (wird bei Vorsprache ausgehändigt)
  • Bauzeichnungen (Grundriss / Schnitt / Lageplan) der Gaststättenräume, jeweils in vierfacher Ausfertigung
  • Pachtvertrag / Mietvertrag über die Gaststättenräume in Kopie
  • Bescheinigung über die Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetztes (Industrie- und Handelskammer zu Köln, Zweigstelle Oberberg, Talstr. 11, 51643 Gummersbach, Telefon: 02261/8101-0)
  • Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG), die bei Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als 3 Monate sein darf (Bescheinigung des Gesundheitsamtes des Oberbergischen kreises, Am Wiedenhof 1-3, 51643 Gummersbach, Telefon: 02261/88-0
  • Führungszeugnis der Belegart "0" (für Behörden)
  • Gewerbezentralregisterauszug (für Behörden)
  • Personalausweis / Reisepass
  • Gesellschaftervertrag und Auszug aus dem Handelsregister (nur bei juristischen Personen)
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Steueramtes Ihres Wohnortes
  • Bescheinigung in Stersachen des zuständigen Finanzamtes
  • Auszug aus der Schulnerkartei des Amtsgerichts
  • Im Einzelnen können noch gesonderte Unterlagen notwendig sein, die Ihnen bei der persönlichen Vorsprache erläutert werden.

Weitere Synonyme

  • Gaststättenwesen

Ansprechpartner

Sandra Thomas

Sachbearbeiterin Ordnungsamt
Telefon: 02267 / 64-320
Telefax: 02267 / 64-311
Adresse: Marktplatz 1 Raum: 107
Erreichbarkeit
Mi 8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Do 8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

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