Wo finde ich was?

Gebäudeabbruch

Notwendige Unterlagen gemäß BauPrüfVO:
- Antrag
- Bauzeichnung
- Flurkarte bzw. Lageplan
- Beschreibung der ANlage
- Bekanntgabe des Abbruchunternehmers
- Angaben über den Verbleib des Abbruchmaterials

Der Abbruch von Gebäuden bis zu 300 cbm umbauten Raum ist genehmigungsfrei

Weitere Synonyme

  • Gebäudeabbruch

Ansprechpartner

Michael Herweg

Sachbearbeiter Baugenehmigungsverfahren
Telefon: 02267 / 64-241
Telefax: 02267 / 64-209
Adresse: Marktstraße 3 Raum: 4
Erreichbarkeit
Mo 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi 14.00 - 17.00 Uhr

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