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Versorgungsausgleich

Im Ehescheidungsverfahren findet ein Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften (Rentenansprüche) statt.
Dadurch soll erreicht werden, dass beide Ehegatten nach durchgeführtem Versorgungsausgleich in der Ehezeit gleich hohe Versorgungsanrechte erworben haben. Ehezeit für den Versorgungsausgleich ist die Zeit vom Beginn des Monat der Eheschließung bis zum Ende des Monats, der dem Monat der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages vorausgeht.
(Rechtshängigkeit = Zustellung des Scheidungsantrages durch Familiengericht an Antragsgegner)

Beim Ausfüllen der Anträge des Familiengerichts sowie der erforderlichen Kontenklärungsanträge für die gesetzliche Rentenversicherung ist das Versicherungsamt behilflich.

Weitere Synonyme

  • Versorgungsausgleich