Wo finde ich was?
Gehörlose
Der Landschaftsverband Rheinland, Telefon: 0221-8090, entscheidet über einen möglichen Anspruch auf Hilfe für Gehörlose.
Gehörlose sind Personen mit angeborener oder bis zum 7. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.
Die Anträge sind im Sozialamt der Hansestadt Wipperfürth erhältlich und sind hier zu Weiterleitung an den Landschaftsverband wieder einzureichen.
Weitere Synonyme
- Gehörlose
Ansprechpartner
Jacqueline Clever
Sachbearbeiterin Sozialamt
Telefon: 02267 / 64-247
Telefax: 02267 / 64-280
Telefax: 02267 / 64-280
Adresse: Marktplatz 1
Raum: 101
Erreichbarkeit
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
Timo Leismann
Sachbearbeiter Sozialamt
Telefon: 02267 / 64-266
Telefax: 02267 / 64-280
Telefax: 02267 / 64-280
Adresse: Marktplatz 1
Raum: 101
Erreichbarkeit
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr