Wo finde ich was?

Hilfen zur Erziehung

Was sind Hilfen zur Erziehung?
Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz haben Mütter und Väter bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Für weitere Informationen siehe auch:
www.familienhandbuch.de/cmain/f

Wo werden sie beantragt?
Hilfen zur Erziehung sind Pflichtaufgaben der Öffentlichen Jugendhilfe und werden daher beim Jugendamt Ihrer Kommune beantragt. Ob und welche Hilfe im Einzelfall in Frage kommt, entscheidet die Sozialarbeiterin/der Sozialarbeiter in gemeinsamer Abwägung mit den Eltern.

Weitere Synonyme

  • Hilfen zur Erziehung

Ansprechpartner

Robert Mantsch

Leitung Soziale Dienste
Telefon: 02267 / 64-511
Telefax: 02267 / 64-516
Adresse: Wupperstraße 12 Raum: 2.06
Erreichbarkeit
Mo - FR 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung

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Lisa Huzel

Sozialarbeiterin Jugendamt
Telefon: 02267 / 64-513
Telefax: 02267 / 64-516
Adresse: Wupperstraße 12 Raum: 2.05
Erreichbarkeit
Mo - FR 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung

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Dilek Alkan

Allgemeiner Sozialer Dienst
Telefon: 02267 / 64-374
Telefax: 02267 / 64-516
Adresse: Wupperstraße 12 Raum: 2.03
Erreichbarkeit
Mo - FR 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung

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Celine Parmentier

Allgemeiner Sozialer Dienst, Eingliederungshilfe
Telefon: 02267 / 64- 521
Telefax: 02267 / 64-516
Adresse: Wupperstraße 12 Raum: 2.01
Erreichbarkeit
Mo - FR 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung

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Julia Weingärtner

Allgemeiner Sozialer Dienst, Pflegekinderdienst
Telefon: 02267 / 64-519
Adresse: Wupperstraße 12 Raum: 2.04
Erreichbarkeit
Mo - FR 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung

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