Wo finde ich was?

Abmeldung ins Ausland oder Abmeldung einer Nebenwohnung

 

Für dieses Anliegen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Bürgerservice. Dies können Sie entweder telefonisch unter der Telefon-Nr.: 02267/64-222 oder online unter www.wipperfuerth.de.

 

Abmeldung ins Ausland oder Abmeldung einer Nebenwohnung

 

Bitte beachten Sie, dass ab 01.11.2015, durch das neue Bundesmeldegesetz, die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung zwingend erforderlich ist.

 

Bei einem Wegzug ins Ausland  ist eine entsprechende Wohnungsgeberbestätigung (über den Auszug) erforderlich. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.

Die Abmeldung einer Nebenwohnung ist ab 01.11.2015 nur noch am Hauptwohnsitz möglich. Auch dazu ist eine entsprechende Wohnungsgeberbestätigung (über den Auszug) erforderlich

Meldepflichtig ist, wer aus einer Wohnung auszieht und im Inland keine neue Wohnung bezieht. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht dem, aus dessen Wohnung diese Personen ausziehen. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die Bestellung/der Gerichtsbeschluss ist mitzubringen.

Grundsätzlich sollte der Abmeldeschein persönlich abgegeben werden. Der Abmeldeschein kann aber auch mit der Post übersandt werden. Bitte achten Sie dann aber darauf, dass alle erfragten Angaben genau beantwortet sind. Geben Sie für einen evtl. Rückruf Ihre Telefonnummer an.
Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Wer meldepflichtig ist, kann sich vertreten lassen, muss aber den Meldeschein selbst - bei Familien genügt eine Unterschrift - unterschreiben.

Benötigte Unterlagen

  • Wohnungsgeberbestätigung (ab 01.11.2015)
  • Ausweise (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass und elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)) von jeder abzumeldenden Person, insbesondere den Personalausweis und elektronischen Aufenthaltstitel zur Eintragung der Anschriftenänderung.
     

Bearbeitungskosten

Gebührenfrei

 

Die Wohnungsgeberbescheinigung finden Sie hier.

 

Weitere Synonyme

  • Abmeldung ins Ausland oder Abmeldung einer Nebenwohnung

Ansprechpartner

Marina Bratic

Bürgerservice
Telefon: 02267 / 64-222
Telefax: 02267 / 64-311
Adresse: Marktplatz 1 Raum: 104
Erreichbarkeit
Montag und Dienstag 07.30 - 14.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr
Freitag 07.30 - 12.30 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr

E-Mail senden

Cornelia Sünger

Bürgerservice
Telefon: 02267 / 64-222
Telefax: 02267 / 64-311
Adresse: Marktplatz 1 Raum: 104
Erreichbarkeit
Montag und Dienstag 07.30 - 14.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr
Freitag 07.30 - 12.30 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr

E-Mail senden

Sevinc Yildiz

Bürgerservice
Telefon: 02267 / 64-222
Telefax: 02267 / 64-311
Adresse: Marktplatz 1 Raum: 104
Erreichbarkeit
Montag und Dienstag 07.30 - 14.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr
Freitag 07.30 - 12.30 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr

E-Mail senden

Michaela Luggin

Bürgerservice
Telefon: 02267 / 64-222
Telefax: 02267 / 64-311
Adresse: Marktplatz 1 Raum: 104
Erreichbarkeit
Montag und Dienstag 07.30 - 14.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr
Freitag 07.30 - 12.30 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr

E-Mail senden

Luba Pavlova

Bürgerservice
Telefon: 02267 / 64-222
Telefax: 02267 / 64-311
Adresse: Marktplatz 1 Raum: 104
Erreichbarkeit
Montag und Dienstag 07.30 - 14.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr
Freitag 07.30 - 12.30 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr

E-Mail senden