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Kindergeld

Einen Anspruch auf Kindergeld haben Eltern oder Erziehungsberechtigte (z. B.: Adoptiv- und Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern etc.) für Kinder, die im Haushalt der Familie aufgenommen wurden.

Zuständige Kindergeldkasse zur Beantragung von Kindergeld in NRW:

Agentur für Arbeit
Familienkasse NRW West
50574 Köln


Tel.: 0800/45 55 53 0
(kostenlose bundesweite Servicenummer für Kindergeld und Kinderzuschlag)

Weitere Synonyme

  • Kindergeld