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Kindergeld
Einen Anspruch auf Kindergeld haben Eltern oder Erziehungsberechtigte (z. B.: Adoptiv- und Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern etc.) für Kinder, die im Haushalt der Familie aufgenommen wurden.
Zuständige Kindergeldkasse zur Beantragung von Kindergeld in NRW:
Agentur für Arbeit
Familienkasse NRW West
50574 Köln
Tel.: 0800/45 55 53 0
(kostenlose bundesweite Servicenummer für Kindergeld und Kinderzuschlag)
Weitere Synonyme
- Kindergeld