Wo finde ich was?

Zweitwohnungssteuer

 

Für dieses Anliegen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Bürgerservice. Dies können Sie entweder telefonisch unter der Telefon-Nr.: 02267/64-222 oder online unter www.wipperfuerth.de.

 

Die Zweitwohnungssteuer wird nach den Bestimmungen der örtlichen Zweitwohnungsteuersatzung erhoben.

Steuerpflichtig ist, wer neben seiner Hauptwohnung eine Zweitwohnung im Stadtgebiet innehat.
Auch Mobilheime, Wohn- und Campingwagen sind steuerpflichtig.

Die Steuer beträgt jährlich 15 % des Mietwertes bzw. der Pacht (einschl. Nebenkosten) bei vermieteten Objekten. Bei Eigentum bemisst sich die Zweitwohnungsteuer nach der der Vergleichsmiete oder der Jahresrohmiete nach § 79 Bewertungsgesetz x 15 %.

Das Formular zur Anmeldung Zweitwohnungsteuer finden Sie unter Erklärungsbogen.

Weitere Synonyme

  • Campingplatz
  • Nebenwohnsitz
  • Zweitwohnung
  • Zweitwohnungssteuer

Ansprechpartner

Anita Gegner

Sachbearbeiterin Steueramt
Telefon: 02267 / 64-422
Telefax: 02267 / 64-439
Adresse: Lüdenscheider Straße 48 Raum: 14
Erreichbarkeit
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr

E-Mail senden