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Verkehrszeichen u. -einrichtungen

Für die Aufstellung von Verkehrszeichen, Absperrposten, Schranken o.ä. ist bei der Straßenverkehrsbehörde ein schriftlich begründeter Antrag einzureichen.

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen werden nur dort angeordnet, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn es für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muß.


Art der Antragstellung:

- Persönlich oder Beauftragter

Benötigte Unterlagen:

- Formloser schriftlicher Antrag

Weitere Synonyme

  • Verkehrszeichen u. -einrichtungen

Ansprechpartner

Matthias Pack

Straßenverkehrsangelegenheiten, Märkte
Telefon: 02267 / 64-336
Telefax: 02267 / 64-311
Adresse: Marktplatz 1 Raum: 200
Erreichbarkeit
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr

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