Wo finde ich was?
Verkehrszeichen u. -einrichtungen
Für die Aufstellung von Verkehrszeichen, Absperrposten, Schranken o.ä. ist bei der Straßenverkehrsbehörde ein schriftlich begründeter Antrag einzureichen.
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen werden nur dort angeordnet, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn es für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muß.
Art der Antragstellung:
- Persönlich oder Beauftragter
Benötigte Unterlagen:
- Formloser schriftlicher Antrag
Weitere Synonyme
- Verkehrszeichen u. -einrichtungen
Ansprechpartner
Matthias Pack
Telefax: 02267 / 64-311
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr