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Verwaltungsgericht

 

Im dreistufigen Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsgerichte, Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht) ist das Verwaltungsgericht zuständig für Entscheidungen über Klagen und andere Anträge, die verwaltungsrechtliche Streitigkeiten betreffen. Davon zu trennen sind die anderen Zweige der Gerichtsbarkeit, nämlich die ordentliche, die Arbeits-, die Sozial- und die Finanzgerichtsbarkeit.

Klagen oder in dringenden Fällen Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz sind schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle einzureichen bzw. zu erklären.

 
Hinweis:
Das Verwaltungsgericht ist nicht befugt, im Einzelfall rechtsberatend tätig zu werden. Diese Aufgabe obliegt ausschließlich Rechtsanwälten oder sonstigen zur Rechtsberatung zugelassenen Personen.


Anschriften und Telefonnummer der Gerichte:


Verwaltungsgericht Köln
Appellhofplatz 1
50667 Köln

Tel.: 0221/20660
Fax: 0221/2066-457

Berufungsinstanz ist in Nordrhein-Westfalen das Oberverwaltungsgericht Münster.

Oberverwaltungsgericht Münster
Aegidiikirchplatz 5
48143 Münster

Tel.: 0251/505-0
Fax: 0251/505-352.

Weitere Synonyme

  • Verwaltungsgericht