Wo finde ich was?

Untersuchungsberechtigungsschein

UB-Scheine werden für die Eignungsuntersuchung vor Aufnahme einer Beschäftigung und im Rahmen einer Ausbildung benötigt. Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres ist eine erste Nachuntersuchung erforderlich, sofern der Jugendliche das 18. Lebensjahr noch nicht beendet hat. Dazu kann ein Nachuntersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden.
Die Arztwahl ist frei. Der Untersuchungsberechtigungsschein wird unter Vorlage eines Ausweises ausgestellt.

Beantragung: online oder persönlich

Seit Oktober 2023 können Untersuchungsberechtigungsscheine auch online beantragt werden unter folgendem Link: https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de.

Weitere Infos und ein Erklärvideo finden sich unter: https://www.mags.nrw/aerztliche-untersuchung

Gebühr: kostenfrei

 

 

Weitere Synonyme

  • Untersuchungsberechtigungsschein

Ansprechpartner

Marina Bratic

Bürgerservice
Telefon: 02267 / 64-222
Telefax: 02267 / 64-311
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Erreichbarkeit
Montag und Dienstag 07.30 - 14.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr
Freitag 07.30 - 12.30 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr

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Cornelia Sünger

Bürgerservice
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Sevinc Yildiz

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Michaela Luggin

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Luba Pavlova

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