Wo finde ich was?
Untersuchungsberechtigungsschein
UB-Scheine werden für die Eignungsuntersuchung vor Aufnahme einer Beschäftigung und im Rahmen einer Ausbildung benötigt. Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres ist eine erste Nachuntersuchung erforderlich, sofern der Jugendliche das 18. Lebensjahr noch nicht beendet hat. Dazu kann ein Nachuntersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden.
Die Arztwahl ist frei. Der Untersuchungsberechtigungsschein wird unter Vorlage eines Ausweises ausgestellt.
Beantragung: online oder persönlich
Seit Oktober 2023 können Untersuchungsberechtigungsscheine auch online beantragt werden unter folgendem Link: https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de.
Weitere Infos und ein Erklärvideo finden sich unter: https://www.mags.nrw/aerztliche-untersuchung
Gebühr: kostenfrei
Weitere Synonyme
- Untersuchungsberechtigungsschein
Ansprechpartner
Marina Bratic
Telefax: 02267 / 64-311
Montag und Dienstag 07.30 - 14.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr
Freitag 07.30 - 12.30 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr
Cornelia Sünger
Telefax: 02267 / 64-311
Montag und Dienstag 07.30 - 14.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr
Freitag 07.30 - 12.30 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr
Sevinc Yildiz
Telefax: 02267 / 64-311
Montag und Dienstag 07.30 - 14.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr
Freitag 07.30 - 12.30 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr
Michaela Luggin
Telefax: 02267 / 64-311
Montag und Dienstag 07.30 - 14.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr
Freitag 07.30 - 12.30 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr
Luba Pavlova
Telefax: 02267 / 64-311
Montag und Dienstag 07.30 - 14.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr
Freitag 07.30 - 12.30 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr