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Eheschließung
Anmeldung der Eheschließung:
Das Brautpaar hat die beabsichtigte Eheschließung grundsätzlich persönlich bei dem Standesamt anzumelden, in dessen Stadt/Gemeinde einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat.
Wird die Eheschließung durch einen Bevollmächtigten angemeldet, muss dieser eine Vollmacht des bei der Anmeldung abwesenden Verlobten vorlegen, die ihn berechtigt, alle für die Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Erklärungen für den anderen abzugeben.
Bedenken Sie bitte, dass Sie Ihre Anmeldung frühestens sechs Monate vor der Eheschließung vornehmen können.
Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung:
Geprüft werden unter anderem:
- Volljährigkeit
- Geschäftsfähigkeit
- keine Verwandtschaft zwischen Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind; zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern
- keine bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft
Sind die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, kann die Eheschließung erfolgen. Entweder bei dem Standesamt, bei dem die Anmeldung der Eheschließung erfolgt ist oder auf Wunsch des Brautpaares auch bei jedem beliebigen Standesamt in Deutschland.
Eheschließungen werden von Montag bis Freitag vormittags sowie am ersten Samstag im Monat vormittags in Absprache mit dem Standesamt durchgeführt!
Vorzulegende Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung:
Die folgende Aufstellung gibt einen groben Überblick. Je nach Fall müssen weitere Dokumente vorgelegt werden.
Beide deutsche Staatsangehörige und noch nicht verheiratet gewesen:
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes)
- erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnortes (nicht erforderlich für Verlobte, die in Wipperfürth wohnen und die auch in Wipperfürth heiraten wollen)
- gültigen Personalausweis oder Reisepass
Beide deutsche Staatsangehörige, geschieden oder verwitwet:
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes)
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe (ausgestellt vom Eheschließungsstandesamt)
- Scheidungsbeschluss oder Sterbeurkunde des früheren Ehegatten
- erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnortes (nicht erforderlich für Verlobte, die in Wipperfürth wohnen und die auch in Wipperfürth heiraten wollen)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
Eheschließung mit Auslandsbeteiligung:
- Geburtsurkunde (entweder mehrsprachig oder Originalurkunde mit Übersetzung, wenn im Ausland geboren) oder Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (wenn in Deutschland geboren)
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde des Wohnortes (nicht erforderlich für Verlobte, die in Wipperfürth wohnen und die auch in Wipperfürth heiraten wollen)
- gültigen Reisepass (Nachweis der Staatsangehörigkeit)
- Ehefähigkeitszeugnis (ausgestellt von der zuständigen Behörde des Heimatstaates). Stellt ein Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis aus, kann Befreiung durch das zuständige Oberlandesgericht erteilt werden. Der Antrag auf Befreiung wird vom Standesamt entgegengenommen und an das Oberlandesgericht weitergeleitet. (Siehe auch Dienstleistungen A-Z Ehefähigkeitszeugnis)
- bei Geschiedenen/Verwitweten Nachweis Auflösung der Ehe (siehe "schon verheiratet gewesen")
- zusätzlich bei ausländischen Staatsangehörigen die nach Heimatrecht vorzulegenden Unterlagen
Dolmetscher:
Wenn eine Person der deutschen Sprache nicht mächtig ist, hat sie zur Anmeldung der Eheschließung und auch zur Eheschließung selbst einen Dolmetscher mitzubringen. Der Dolmetscher muss volljährig sein und sich durch einen gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen.
Trauzeugen:
Eine Mitwirkung von Trauzeugen ist seit dem 01.07.1998 nicht mehr erforderlich. Auf Wunsch können max. zwei Trauzeugen angegeben werden. Die Trauzeugen müssen volljährig sein uns sich durch einen gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen.
Kosten für die Anmeldung der Eheschließung:
Anmeldung beide deutsche Staatsangehörige 40,00 EUR
Anmeldung mit Auslandsbeteiligung 66,00 EUR
Hinzu kommen Kosten für die je nach Fall vorzulegenden Urkunden und Dokumente und neu auszustellende Urkunden.
WICHTIG!
Für die Anmeldung der Eheschließung und die Eheschließung selbst ist mit dem Standesamt ein Termin zu vereinbaren.
Für weitere Informationen steht Ihnen das Standesamt gerne zur Verfügung.
Weitere Synonyme
- Eheschließung
Ansprechpartner
Frank Adler
Telefax: 02267 / 64-261
Mo - Do 8.00 - 12.00 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
Ulrike Lüttgenau
Telefax: 02267 / 64-261
Mo - Do 8.00 - 12.00 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr